Privates Bauvorhaben anmelden
Wenn Sie ein privates Bauvorhaben starten, müssen Sie das der BG BAU binnen einer Woche melden.
Hinweis: Nach § 192 SGB VII haben Sie als Bauherrin oder Bauherr bestimmte Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber der BG BAU. Dazu gehören:
1. die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
2. die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.
Weiterhin bestehen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten für unter anderem den Namen und die Anschrift des oder der Bauherren, die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift, die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende sowie die geleisteten Helferstunden aller Helfer.
Häufig nachgefragt
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Unfallversicherung A-Z
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- Bautagebuch
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- Akteneinsicht
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- Arbeitsmedizinisch - Sicherheitstechnischer Dienst
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- Berufshilfe, jetzt: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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- Insolvenzgeld
- Jahresarbeitsverdienst
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- Kinder
- Klage
- Kosten
- LVBG-Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Lastenhandhabungsverordnung
- Lastenverteilungen nach Entgelten (LVE)
- Lastenverteilung nach Neurenten (LVN)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Lebensbescheinigung
- Lebenspartner
- Leibesfrucht
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufshilfe)
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Soziale Reha)
- Leistungsarten
- Lohnnachweis
- Lohnsummen
- Meldepflicht
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- Mindestbeitrag
- Mini-Jobber
- Mitwirkungspflichten
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten
- Ordnungswidrigkeiten
- Peers/Peer-Beratung
- Pfändung
- Pflege
- Prävention
- Praktikanten
- Private Bauhelfer
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
- PSA-Benutzungsverordnung
- Ratenzahlung
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
- Regress
- Rehabilitation
- Reha-Managerin/Reha-Manager
- Rente
- Rentenausschuss
- Säumniszuschlag
- Satzung
- Selbstverwaltung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Sicherheitsbeauftragter
- Sozialgesetzbuch I
- Sozialgesetzbuch IV
- Sozialgesetzbuch VII
- Sozialgesetzbuch X
- Sprache
- Sterbegeld
- Strahlenschutzverordnung
- Straßenverkehrs-Ordnung
- Diagnosebezogene Steuerung des Heilverfahrens
- Ratenzahlung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Technische Regeln zum Sprengstoffrecht (SprengTR)
- Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS)
- Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
- Überführungskosten
- Übergangsgeld
- Umlage
- Unfallanzeige
- Unfälle, meldepflichtige
- Unfallverhütungsvorschriften
- Unternehmer
- Unternehmerähnliche Person
- Verletztengeld
- Verletztenrente
- Verletzungsartenverfahren
- Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Verwaltungsakt
- Waisenrente
- Wegeunfall
- Widerspruch
- Widerspruchsstelle
- "Wie"- Berufskrankheit
- Witwen- /Witwerrente
- Wohnsitz
- Zinsen
- Durchschnittsbelastungsziffer
- Eigenbelastungshöchstwert
- Zuständigkeit
- Präventionshotline: Gefahr im Verzug melden
- Schwarzarbeit: Verdachtsfälle melden
- Durchgangsarzt suchen
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- Fahrtkostenerstattung beantragen
- Unternehmen anmelden
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