Pflege
Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird
- Pflegegeld gezahlt oder
- eine Pflegekraft eingestellt oder
- Heimpflege gewährt.
Versicherungsschutz und Leistungen
- Arbeits- und Wegeunfall
- Berufskrankheiten
-
Ausland
- Versicherte Personen
- Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
- Pflege
- Berufliche und soziale Rehabilitation
- Seminar "Mobil? Aber klar!"
- Persönliches Budget
- Fahrtkostenerstattung
- Verletztengeld und Übergangsgeld
- Renten und Abfindungen
- Leistungen für Hinterbliebene
- Psychologische Unterstützung in Krisensituationen
- Ich und die BG BAU: Jacob Wolff