Schwarzarbeit bekämpfen
Schwarzarbeit hat gravierende negative Folgen für Unternehmen, Wirtschaftskraft und Gesellschaft. Haben Sie einen Verdacht auf Schwarzarbeit und möchten diesen melden? Teilen Sie uns Ihren Verdachtsfall mit. Bitte geben Sie uns dazu folgende Angaben:
- Ihren Namen,
- den Namen des Unternehmens, das Sie der Schwarzarbeit verdächtigen,
- die Baustelle oder das Gebäude, in dem Sie die Schwarzarbeit vermuten,
- den genauen Sachverhalt, der zu Ihrem Verdacht geführt hat. Dies können zum Beispiel Angaben zur Dauer der Arbeiten, Anzahl der dort arbeitenden Personen, Uhrzeit der Arbeiten oder zu anderen Firmen auf der Baustelle oder in dem Gebäude sein.
Sie können uns auch gern Fotos oder andere Dokumente zukommen lassen. Je mehr Informationen wir haben, desto besser können wir einem Verdacht nachgehen.
Ihren Verdacht können Sie über unser Online-Formular melden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über den Verlauf oder den Ausgang des Verfahrens informieren können.
Wann handelt es sich um Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit liegt unter anderem vor, wenn:
- ohne erforderliche Anmeldung bei Gewerbeamt oder Handwerkskammer Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden,
- Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden, die steuerrechtlichen Pflichten nicht erfüllt werden,
- ausländische Staatsangehörige ohne erforderliche Genehmigung beschäftigt werden,
- Beschäftigte ohne Genehmigung an Dritte verliehen werden,
- der gesetzliche geschuldete Mindestlohn nicht gezahlt wird,
- eine sogenannte "Scheinselbstständigkeit" besteht.
Warum ist Schwarzarbeit schädlich?
Der Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung lässt keine Zweifel: Schwarzarbeit hat gravierende negative Folgen für Unternehmen, Wirtschaftskraft und Gesellschaft. 2016 erreichte die Schattenwirtschaft einen Umfang von insgesamt 336 Milliarden Euro, das entspricht 10,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Zum Vergleich: Die Bundesvereinigung der Bauwirtschaft erwartet 2018 für die Baubranche einen Gesamtumsatz von etwa 324 Milliarden Euro.
Weiterhin zeigt der Bericht, in welchem Ausmaß die Schwarzarbeit dem Wettbewerb schadet und legal agierende Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Illegal handelnde Firmen bieten ihre Leistungen zu Dumpingpreisen an und nehmen rechtlich einwandfrei wirtschaftenden Unternehmen die Aufträge weg. Und genau diese Unternehmen müssen dazu mit ihren Beiträgen die entstehenden Ausfälle für die Sozialversicherung ausgleichen.
Schwarzarbeit geht auf Kosten aller
Die der BG BAU zugehörigen Unternehmen bilden eine Solidargemeinschaft. Sie werden durch Schwarzarbeit in zweifacher Weise geschädigt: Neben nicht geleisteten Beiträgen sind unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Kosten für Behandlung und Versorgung von illegal Beschäftigten, die einen Arbeitsunfall erleiden oder von einer Berufskrankheit betroffen sind, zu tragen. Diese Kosten gehen zu Lasten der Solidargemeinschaft. Hinzu kommt, dass außerhalb der Legalität Arbeitende sich häufig den Anforderungen an sichere Arbeitsplätze und damit einer wirksamen Prävention entziehen. Die überwiegende Mehrheit aller Unternehmen der Baubranche erbringt ihre Leistungen im Einklang mit Recht und Gesetz. Das Bestreben der BG BAU ist es, diese Unternehmen zu schützen und zu unterstützen. Zur Wahrung von deren Interessen geht die BG BAU entschieden gegen illegale Beschäftigung vor.
Gemeinsam gegen schwarze Schafe vorgehen
Um Nachteilen für zugehörige Unternehmen entgegenzuwirken, setzt sich die BG BAU im Kampf gegen die illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit aktiv ein und unterhält eine enge Kooperation mit den Ermittlungsbehörden, insbesondere mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) und den zuständigen Staatsanwaltschaften. Außerdem findet ein regelmäßiger Austausch mit der deutschen Rentenversicherung, den Steuerbehörden und weiteren beteiligten Behörden statt. Dazu kommen verschiedene Bündnisse gegen Schwarzarbeit, die sich in den einzelnen Bundesländern auf politischer Ebene zusammensetzen. Ziel dieser Gremien ist es, Strategien und daraus folgende Maßnahmen weiterzuentwickeln, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung frühzeitig zu unterbinden bzw. aufzudecken.
Häufig nachgefragt
-
Unfallversicherung A-Z
- Abfindung
- Akteneinsicht
- AMD - Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU
- Anhörung
- Antrag
- Arbeitnehmer
- Arbeits- und Belastungserprobung (ABE)
- Arbeitsentgelt
- Arbeitsmedizinische Regeln
- Arbeitsschutzausschuss
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsunfall
- Arzneimittel
- Asbest
- ASD - Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst der BG BAU
- Aufsicht
- Aufsichtsperson
- Ausländer
- Auslandsversicherung (AUV)
- Ausstrahlung und Entsendung
- Baustellenmeldung
- Baustellenverordnung
- Bautagebuch
- Beihilfe
- Beitrag
- Beitragsfuß
- Beitragssatz
- Berufsgenossenschaft
- Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
- Berufskrankheiten
- Berufskrankheiten-Anzeige
- Berufskrankheiten-Verordnung
- Bescheid
- Betriebsarzt
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Betriebssport
- Beweismittel
- Bezugsgröße
- BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz
- BfGA Berlin - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz Berlin
- BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung
- Biostoffverordnung
- Bußgeld
- Datenschutz
- Dienstwegeunfall
- Dritter Ort
- Druckluftverordnung
- Durchgangsärztin oder Durchgangsarzt (D-Ärztin oder D-Arzt)
- Durchschnittsbelastungsziffer
- Ehegatte
- Eigenbelastungshöchstwert
- Eigenbelastungsziffer
- Einkommen
- Einkommensanrechnung
- Einstrahlung
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
- Elternrente
- Elternzeit
- Entgelt
- Entschädigungsleistungen
- Entstehung
- Ermächtigter Arzt
- Ermessen
- Erstattungsansprüche
- Erste Hilfe
- Erwerbsfähigkeit
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Fahrtkosten oder Fahrkosten
- Fälligkeit
- Feststellungsverfahren
- Freiwillige Versicherung
- Frist
- Gefahrklasse
- Gefahrstoffe
- Gefahrstoffverordnung
- Gefahrtarif
- Geheimhaltung
- Geltungsbereich
- Gerichte
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Gesundheitsgefahren, arbeitsbedingte
- Gewerbezweig
- Gutachter
- Haftung
- Handlungsfähigkeit
- Heilbehandlung und Heilverfahren
- Hilfsmittel
- Hilfsmittelbeauftragte (HMB)
- Hinterbliebene
- Informationsmittel
- Insolvenzgeld
- Irrtum
- Jahresarbeitsverdienst
- Kausalität
- Kinder
- Klageverfahren
- Kosten
- Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften (LVBG)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Lastenverteilungen nach Entgelten (LVE)
- Lastenverteilung nach Neurenten (LVN)
- Lebensbescheinigung
- Lebenspartner
- Leibesfrucht
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungsarten
- Lohnnachweis
- Meldepflicht
- Merkblätter
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- Mindestbeitrag
- Mini-Jobber
- Mitwirkungspflichten
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten
- Ordnungswidrigkeiten
- Peers und Peer-Beratung
- Pfändung
- Pflege
- Praktikanten
- Prävention
- Private Bauhelferinnen und Bauhelfer
- Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- PSA-Benutzungsverordnung
- Psychotherapie
- Ratenzahlung
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
- Regress oder Rückgriff
- Rehabilitation
- Reha-Koordinatorin oder Reha-Koordinator
- Reha-Managerin oder Reha-Manager
- Rente
- Rentenausschuss
- Satzung
- Säumniszuschlag
- Selbstverwaltung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Sicherheitsbeauftragter
- Sozialgesetzbuch I
- Sozialgesetzbuch IV
- Sozialgesetzbuch VII
- Sozialgesetzbuch X
- Sprache
- Sterbegeld
- Strahlenschutzverordnung
- Straßenverkehrs-Ordnung
- Stundung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Technische Regeln zum Sprengstoffrecht (SprengTR)
- Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS)
- Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
- Überführungskosten
- Übergangsgeld
- Umlage
- Unfallanzeige
- Unfälle, meldepflichtige
- Unfallverhütungsvorschriften
- Unternehmensnummer (UNR.S)
- Unternehmer
- Unternehmerähnliche Person
- Verletztengeld
- Verletztenrente
- Verletzungsartenverfahren
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz
- Verwaltungsakt
- Waisenrente
- Wegeunfall
- Widerspruch
- Widerspruchsausschuss
- "Wie-Berufskrankheit"
- Witwenrente oder Witwerrente
- Wohnsitz
- Zinsen
- Zuständigkeit
- Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutzprämie beantragen
- Schwarzarbeit bekämpfen
- Durchgangsarzt suchen
- Unfall melden
- Fahrtkostenerstattung beantragen
- Unternehmen anmelden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern
- Privates Bauvorhaben anmelden
- FAQ: Cannabis und Arbeitsschutz
- Online-Formulare
- Häufig gestellte Fragen