Erste Hilfe

Die Berufsgenossenschaften haben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages für eine wirksame Erste Hilfe in den Betrieben zu sorgen - siehe §§ 24 ff. der DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1): Grundsätze der Prävention.

Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.

Es bedarf einer ausreichenden Anzahl gut ausgebildeter Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer. Die BGen überwachen besonders die Bestellung und Ausbildung von Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern im Betrieb. Die Ausbildungskosten trägt die BG, Lohn- und Fahrtkosten der Unternehmer.

Bei jedem Unfall zählt zunächst die schnelle und richtige Erste Hilfe sowie im Fall schwerer Verletzungen das Funktionieren der Rettungskette – mit Sofortmaßnahmen, Notruf, Erster Hilfe und Rettungstransport in eine Unfallklinik. Auf jeder Baustelle sollte gut sichtbar ein Hinweis mit Erste Hilfe-Informationen angebracht sein – inklusive Notrufnummern und Namen der Ersthelfer und Betriebssanitäter. Auch Verbandskästen sind gut ausgeschildert zu platzieren. Zu gewährleisten ist, dass alle Erste-Hilfe-Maßnahmen im Meldeblock festgehalten werden. Auch leichtere Verletzungen sollten dokumentiert werden, da Spätfolgen unerwartet auftreten können.


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Erste Maßnahmen

DGUV Fachbereich Erste Hilfe

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Defibrillatoren (AED)