Lohnnachweis

Unternehmen mit Beschäftigten übermitteln jährlich einen Lohnnachweis an ihre Unfallversicherungsträger. Sie melden die Anzahl ihrer Beschäftigten, die Entgelte, die sie ihnen gezahlt haben sowie die Arbeitsstunden, die dafür geleistet wurden. Diese Informationen bilden die Basis für die Berechnung des Beitrags. Ab dem Beitragsjahr 2018 wird ausschließlich mit dem neuen UV-Meldeverfahren aus dem Entgeltabrechnungsprogramm heraus gemeldet. Um die Meldung vornehmen zu können, ist zuvor ein Stammdatenabgleich durchzuführen.

Dazu dient der Lohnnachweis

Der Lohnnachweis ist die Grundlage für die korrekte Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem Lohnnachweis melden Sie die gesamten Arbeitsentgelte und alle Arbeitsstunden, die in Ihrem Unternehmen innerhalb eines ganzen Jahres geleistet wurden.

Nur noch elektronisch

Ab dem Beitragsjahr 2018 werden die Informationen zum elektronischen Lohnnachweis ausschließlich über das neue UV-Meldeverfahren weitergeleitet. Alle anderen Verfahren (Papier- und Extranet) besitzen ab diesem Zeitpunkt keine Gültigkeit mehr. Bitte beachten Sie für das Beitragsjahr 2023 die Abgabefrist für den elektronischen Lohnnachweis: 16.02.2024.

Gemeldete Arbeitsentgelte korrigieren

Bei einigen Softwareprogrammen kann es durch die Umstellung auf den rein elektronischen Lohnnachweis vereinzelt zu Übertragungsfehlern kommen. Bitte überprüfen Sie daher immer, ob Ihre gemeldeten Arbeitsentgelte mit denen im Beitragsbescheid angegebenen Entgelten übereinstimmen.
 
Fehlerhafte Meldungen können Sie jederzeit über den elektronischen Weg richtigstellen. Vor der Abgabe des korrigierten elektronischen Lohnnachweises müssen Sie zwingend die bisherige Meldung stornieren.

Wichtig:

Nutzen Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Abrechnungskreise, ist für jeden ein elektronischer Lohnnachweis und zuvor ein Stammdatenabruf erforderlich.

Voraussetzung Stammdatenabgleich

Vor der Abgabe des elektronischen Lohnnachweises ist mit dem Stammdatenabruf ein automatisierter Abgleich der hinterlegten Unternehmensdaten in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm durchzuführen. Dieser Abgleich stellt sicher, dass nur Meldungen mit dem richtigen Aktenzeichen und korrekten Gefahrtarifstellen übermittelt werden.

Details zum Stammdatenabgleich finden Sie hier