Freiwillige Versicherung für private Bauherrinnen und Bauherren

Die Bauherrin oder der Bauherr selbst und Ihre Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder Ehe- bzw. Lebenspartner sind nicht gesetzlich versichert. Sie können sich aber auf Antrag freiwillig bei der BG BAU versichern.

Näheres dazu - insbesondere auch zur Höhe des Beitrags - finden Sie in der Übersicht Leistungen und Beiträge (PDF, 100 KB).

Den Antrag oder Änderung der freiwilligen Versicherung (PDF, 72 KB) können Sie hier herunterladen und unterschrieben an die BG BAU senden.

Leistungsumfang 

Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der Tätigkeit auf der Baustelle sowie auf dem Weg zu und von der Baustelle. An Leistungen gewährt die BG BAU bei Arbeits- oder Wegeunfällen die Heilbehandlung, Maßnahmen zur Erleichterung der Verletzungsfolgen, Berufshilfe und Geldleistungen an Verletzte oder an Hinterbliebene.

Weitere Informationen zu Versicherungsschutz und Leistungen