Gefahrtarif
Der Zweck des Gefahrtarifs ist es, den Grad der Unfallgefahr in den Unternehmen angemessen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. So verteilt die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen – abgestuft nach den einzelnen Gefährdungsrisiken – auf die Unternehmen der jeweiligen Gewerbezweige. Dabei ist durch die Zusammenfassung von Gewerbezweigen auch für einen angemessenen versicherungsmäßigen Risikoausgleich zu sorgen. Die Zusammenfassung der Gewerbezweige erfolgt dabei nach Tätigkeiten, Unternehmensarten und Gewerbezweigen, die entweder technologisch gleich bzw. ähnlich sind oder in ihren Bestandteilen gleiche oder ähnliche Gefährdungsrisiken aufweisen.
Die Berufsgenossenschaft veranlagt ein Unternehmen durch Veranlagungsbescheid zu den Gefahrklassen. Die Gefahrklassen werden aus dem Verhältnis der gezahlten Leistungen zu den Arbeitsentgelten und den Versicherungssummen der freiwillig Versicherten berechnet. Die Gefahrklasse hat somit direkten Einfluss auf die Höhe des Beitrages. Kleinunternehmen und nicht gewerbsmäßige Unternehmer erhalten keinen Veranlagungsbescheid.
Die Gefahrklasse beschreibt nicht das Gefährdungsrisiko eines einzelnen Unternehmens, sondern – im Sinne des Solidarprinzips – das des ganzen Gewerbezweiges/der Gefahrtarifstelle. Steigen in einem Gewerbezweig die erbrachten Entschädigungsleistungen ohne Veränderung der gemeldeten Arbeitsentgelte, so steigt für alle Betriebe dieser Tarifstelle die Gefahrklasse und kann somit auch einen höheren Beitrag oder eine geringere Beitragssenkung zur Folge haben.
Auf dem neuesten Stand: Der 3. Gefahrtarif der BG BAU
Der 3. Gefahrtarif der BG BAU trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, den Gefahrtarif in Abständen von höchstens sechs Jahren zu überprüfen, neu aufzustellen und von den maßgebenden Gremien beschließen zu lassen. Er basiert auf dem Unfallverzeichnis der BG BAU. Für den 3. Gefahrtarif wurden aus dem Unfallverzeichnis die von den Unternehmen gemeldeten Arbeitsentgelte und die Versicherungssummen der freiwillig Versicherten sowie die für die Versicherungsfälle gezahlten Entschädigungsleistungen aus den Jahren 2012 bis 2015 berücksichtigt. So finden immer das aktuelle Unfallgeschehen und die Präventionserfolge Berücksichtigung im Gefahrtarif.
3. Gefahrtarif der BG BAU (PDF, 134 KB)
Kurz-Information zum 3. Gefahrtarif (PDF, 409 KB)
Ausführliche Erläuterungen und Arbeitshilfen zum 3. Gefahrtarif (PDF, 648 KB)
Die wesentlichen Änderungen des 3. Gefahrtarifs im Überblick:
- Neuberechnung der Gefahrklassen
- Ausgliederung der Zimmererarbeiten in eine eigene Tarifstelle
(Die Unfallbelastung lässt es nicht mehr zu, dass Zimmererarbeiten und die Gewerbezweige der Tarifstelle „Bauwerksbau“ in einer gemeinsamen Tarifstelle zusammengefasst werden.) - Umbenennung des Gewerbezweiges "Baudienstleistungen" in "Bau- und Gebäudedienstleistungen"
- Umbenennung des Gewerbezweiges "freiwillige Versicherung" in "Unternehmer- und freiwillige Versicherung"
- Ergänzung der Gewerbe- und Teilgewerbezweige in den Klammerzusätzen