Häufig gestellte Fragen zum Gefahrtarif

Warum wird regelmäßig ein neuer Gefahrtarif aufgestellt?
Unfallrisiken können sich infolge technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen über die Jahre hin verändern. Die Unfallgefahr kann steigen oder fallen, beispielsweise durch Unfallverhütungsmaßnahmen. Spätestens alle sechs Jahre wird deshalb ein neuer Gefahrtarif aufgestellt. Dadurch ist eine laufende Anpassung der Gefahrklassen an die Belastungsverhältnisse gewährleistet und eine Beitragseinstufung nach den tatsächlichen Unfallrisiken sichergestellt.

Warum wird nicht jede einzelne Tätigkeit, die ich ausführe, in meinem Veranlagungsbescheid berücksichtigt?
Bei dem Gefahrtarif handelt es sich nicht um einen Tätigkeitstarif, in dem alle verschiedenen Tätigkeiten eine eigene Gefahrklasse haben. Der Gefahrtarif ist vielmehr als Gewerbezweigtarif nach Tarifstellen gegliedert, in denen Gefahrengemeinschaften einzelner Gewerbezweige mit annähernd gleichen Unfallrisiken gebildet werden. 

Einzelne Gewerbezweige werden zusammengefasst, soweit es sich um gleichartige Tätigkeiten (z. B. Maler-, Lackierer und Anstreicharbeiten) handelt oder technologisch vergleichbare Gefährdungsrisiken (z. B. Straßen-, Kabel- und Erdbau) gegeben sind. Stichwortverzeichnis

Erzielt die BG BAU durch einen neuen Gefahrtarif höhere Einnahmen?
Der Beitrag eines Unternehmens errechnet sich neben der Gefahrklasse aus den gemeldeten Arbeitsentgelten eines Unternehmens und dem Beitragsfuß, welcher jährlich vom Vorstand der BG BAU festgesetzt wird.

Die Höhe des Beitrages deckt genau die Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres der BG BAU ab. Gewinne werden nicht erzielt und dürfen auch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht erzielt werden. Die Ausgaben (Umlagesoll) werden durch den Gefahrtarif nicht verändert. Der Beitrag wird nach Abschluss eines Kalenderjahres berechnet, wenn sowohl die genaue Höhe der Ausgaben, als auch die Gesamtarbeitsentgelte aller Mitgliedsunternehmen bekannt sind.

Eine allgemeine Steigerung der Beiträge aufgrund des zum 01.01.2018 in Kraft getretenden Gefahrtarifs gab es nicht. Es kam lediglich zu einer neuen Verteilung der Beitragsforderung. Bei einzelnen Mitgliedern kam es zu einer Erhöhung des Beitrags, bei anderen zu einer Senkung.

Welchen Einfluss hat die Gefahrklasse auf die Beitragshöhe?
Die Gefahrklasse ist neben dem Beitragsfuß und den Arbeitsentgelten der Versicherten ein Faktor der Beitragsberechnung. Der jährlich neu berechnete Beitragsfuß ist für alle gleich. Unterschiedliche Gefahrklassen führen zu unterschiedlichen Beiträgen. So zahlt beispielsweise ein Unternehmen mit einer Gefahrklasse 4,0 bei gleicher Entgeltsumme einen doppelt so hohen Beitrag wie ein Unternehmen mit der Gefahrklasse 2,0.

Die Gefahrklasse lässt somit keine Rückschlüsse auf die absolute Beitragshöhe zu, sondern bildet nur eine Abstufung entsprechend dem Gefährdungsrisiko von Gewerbezweigen.

Wie kommen die Gefahrklassen zustande?
Die Gefahrklassen drücken das Verhältnis von Entschädigungsleistungen zu Entgelten bzw. zu Versicherungssummen aus.

Die Gefahrklassen stellen das Unfallrisiko aller Unternehmen einer Gefahrtarifstelle dar.

Jeder Gefahrtarifstelle ist eine Gefahrklasse zugeordnet.

Wird der Umsatz in einem Betrieb bei der Berechnung der Gefahrklasse berücksichtigt?
Der Umsatz hat nichts mit der Unfallgefahr bzw. mit der Berechnung der Gefahrklasse zu tun.

Der Umsatz bzw. Gewinn eines Unternehmens ist im elektronischen Lohnnachweis nicht anzugeben und damit nicht relevant für die Beitragsberechnung.

In meinem Betrieb haben sich seit Jahren keine Unfälle ereignet – warum wird dennoch die Gefahrklasse angehoben?
Die Gefahrklasse beschreibt nicht die Unfalllast eines einzelnen Unternehmens, sondern – im Sinne des Solidarprinzips – die des ganzen Gewerbezweiges/der Gefahrtarifstelle. Steigt in einem Gewerbezweig das Verhältnis zwischen Entschädigungsleistungen und gezahlten Arbeitsentgelten, so steigt für alle Betriebe dieser Gruppe die Gefahrklasse und somit voraussichtlich auch der Beitrag.

Wo finde ich eine Auflistung der Arbeiten, die unter eine Gefahrtarifstelle fallen?
Der Veranlagungsbescheid weist hier nur den Oberbegriff der jeweiligen Veranlagung, die Tarifstelle/den Gewerbezweig, aus.

Die hierunter zusammengefassten Tätigkeiten/Gewerbezweige finden Sie in Teil III des Gefahrtarifs und in den Erläuterungen zum 3. Gefahrtarif.

Welche Änderungen in den Betriebsverhältnissen müssen der BG BAU gemeldet werden?
Änderungen in den Betriebsverhältnissen eines Unternehmens können sich auf die Veranlagung nach dem Gefahrtarif auswirken.

Unternehmen haben Änderungen von

  1. Art und Gegenstand ihrer Unternehmen, die für die Prüfung der Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger von Bedeutung sein können,
  2. Voraussetzungen für die Zuordnung zu den Gefahrklassen,
  3. sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge innerhalb von vier Wochen mitzuteilen.

Weshalb ist mein Unternehmen mit der Tarifstelle 900 „Büroteil des Unternehmens“ veranlagt?
Mit der Tarifstelle 900 „Büroteil des Unternehmens“ und der damit verbundenen Gefahrklasse 0,47 ist jedes Mitgliedsunternehmen der BG BAU unabhängig von den tatsächlichen Unternehmensverhältnissen veranlagt. Haben Sie keine Beschäftigten im Büro, müssen Sie für diese Tarifstelle weder Entgelte melden noch Beiträge zahlen.                                                

Die Arbeitsentgelte welcher Personen darf ich der Tarifstelle 900 (Büroteil des Unternehmens) zuordnen?
Dem Büroteil des Unternehmens sind nur Arbeitsentgelte der Beschäftigten zuzuordnen, wenn diese ausschließlich typische Bürotätigkeiten (lesen, schreiben, rechnen, zeichnen, PC-Arbeit, allgemeine Verwaltungstätigkeiten) in Büros ausüben. 

Die Büros müssen sich in Verwaltungsgebäuden befinden. Dafür ist eine bauliche und räumliche Trennung des Büroraums von den übrigen Unternehmensteilen ausreichend. Büros in Lager-, Werkstatt- und Produktionsbereichen gehören nicht zum Büroteil.

Zu den Beschäftigten, die wechselseitig im Büro tätig werden, aber vollständig der gewerblichen Veranlagung zuzuordnen sind, gehören  z. B. : Oberbauleiter, Bauleiter, Bereichsleiter, Objektleiter, Meister u. a., da deren Tätigkeit unmittelbar dem veranlagten Unternehmensteil dient.

Ich beschäftige keine Abreitnehmerinnen/Arbeitnehmer oder Aushilfen, warum erhalte ich einen Veranlagungsbescheid?
Die Berufsgenossenschaft veranlagt die Unternehmen nach dem Gefahrtarif zu den Gefahrklassen.

Solange in Ihrem Unternehmen keine Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer oder Aushilfen beschäftigt werden, bleibt Ihr Unternehmen beitragsfrei.

Warum wurde eine separate Veranlagung des Unternehmensbestandteils Zimmererarbeiten vorgenommen?
Im Vergleich zu den übrigen Unternehmensbestandteilen der Tarifstelle Bauwerksbau waren und sind die Unfallbelastungen der Zimmererarbeiten so hoch, dass die nach der Rechtsprechung zulässigen Grenzwerte deutlich überschritten wurden. Es war daher eine eigene Tarifstelle zu bilden.

Nach welchen Kriterien werden einzelne Gewerbezweige zu einer Tarifstelle zusammengefasst?
Bei dem Gefahrtarif der BG BAU handelt es sich um einen Gewerbezweigtarif. Im Gefahrtarif werden Gefahrengemeinschaften nach betriebstechnischen und technologischen Zusammenhängen gebildet. Außerdem müssen gleichartige Unfallrisiken oder Präventionserfordernisse berücksichtigt werden.

Wo finde ich meinen zukünftig zu zahlenden Beitrag?
Der Veranlagungsbescheid enthält keine Angaben zur Beitragshöhe. Die Beiträge werden nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragsansprüche dem Grunde nach entstanden sind, im Wege der Umlage festgesetzt. Ihren Beitrag können Sie zukünftig dem im April versandten Beitragsbescheid entnehmen.

Woher bekomme ich weitergehende Informationen?
Die BG BAU hat zum 3. Gefahrtarif ein Erläuterungsdokument erstellt. Sie finden darin eine Vielzahl von ausführlichen Hinweisen (mit Beispielen), die Ihnen die Anwendung des Gefahrtarifs erleichtern sollen. Eine Tabelle über die Einzelheiten der gefahrtariflichen Zuordnung und ein Stichwortverzeichnis runden die Informationen ab.