Unternehmen anmelden
Unternehmen bei der BG BAU anmelden? Hier können Sie bis zu einer Woche nach Gründung problemlos Ihr neues Unternehmen online melden.
Wenn Sie ein Unternehmen der Bauwirtschaft oder baunaher Dienstleistungen gründen, sind Sie nach § 192 SGB VII verpflichtet, der BG BAU oder dem Gewerbeamt binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens Folgendes mitzuteilen:
- Die Unternehmensart (Gewerk, Branche),
- die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen und geringfügig Beschäftigten),
- den Unternehmensbeginn
- und wenn noch kein Unternehmenssitz vorhanden ist, den Namen und den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Unternehmers.
Am einfachsten geht das online: Unternehmen anmelden
Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Unternehmen die BG BAU der zuständige Unfallversicherungsträger ist, können Sie hier nachschauen: Unternehmensarten
Arbeitsentgelte anpassen
Hat Ihr Unternehmen weniger oder mehr Mitarbeitende als im letzten Jahr? Teilen Sie uns im Antrag auf Änderung der Vorschüsse die voraussichtlichen Arbeitsentgelte für das aktuelle Jahr mit.
Änderungen mitteilen
Alle anderen Änderungen in Ihrem Unternehmen können Sie unshier mitteilen.
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Häufig nachgefragt
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Unfallversicherung A-Z
- Abfindung
- Akteneinsicht
- AMD - Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU
- Anhörung
- Antrag
- Arbeitnehmer
- Arbeits- und Belastungserprobung (ABE)
- Arbeitsentgelt
- Arbeitsmedizinische Regeln
- Arbeitsschutzausschuss
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsunfall
- Arzneimittel
- Asbest
- ASD - Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst der BG BAU
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- Aufsichtsperson
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- Auslandsversicherung (AUV)
- Ausstrahlung und Entsendung
- Baustellenmeldung
- Baustellenverordnung
- Bautagebuch
- Beihilfe
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- Beitragsfuß
- Beitragssatz
- Berufsgenossenschaft
- Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
- Berufskrankheiten
- Berufskrankheiten-Anzeige
- Berufskrankheiten-Verordnung
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- Betriebsarzt
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Betriebssport
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- Bezugsgröße
- BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz
- BfGA Berlin - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz Berlin
- BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung
- Biostoffverordnung
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- Datenschutz
- Dienstwegeunfall
- Dritter Ort
- Druckluftverordnung
- Durchgangsärztin oder Durchgangsarzt (D-Ärztin oder D-Arzt)
- Durchschnittsbelastungsziffer
- Ehegatte
- Eigenbelastungshöchstwert
- Eigenbelastungsziffer
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- Einkommensanrechnung
- Einstrahlung
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
- Elternrente
- Elternzeit
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- Entschädigungsleistungen
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- Ermächtigter Arzt
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- Erstattungsansprüche
- Erste Hilfe
- Erwerbsfähigkeit
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Fahrtkosten oder Fahrkosten
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- Feststellungsverfahren
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- Gefahrstoffe
- Gefahrstoffverordnung
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- Gerichte
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Gesundheitsgefahren, arbeitsbedingte
- Gewerbezweig
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- Heilbehandlung und Heilverfahren
- Hilfsmittel
- Hilfsmittelbeauftragte (HMB)
- Hinterbliebene
- Informationsmittel
- Insolvenzgeld
- Irrtum
- Jahresarbeitsverdienst
- Kausalität
- Kinder
- Klageverfahren
- Kosten
- Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften (LVBG)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Lastenverteilungen nach Entgelten (LVE)
- Lastenverteilung nach Neurenten (LVN)
- Lebensbescheinigung
- Lebenspartner
- Leibesfrucht
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungsarten
- Lohnnachweis
- Meldepflicht
- Merkblätter
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- Mindestbeitrag
- Mini-Jobber
- Mitwirkungspflichten
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten
- Ordnungswidrigkeiten
- Peers und Peer-Beratung
- Pfändung
- Pflege
- Praktikanten
- Prävention
- Private Bauhelferinnen und Bauhelfer
- Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- PSA-Benutzungsverordnung
- Psychotherapie
- Ratenzahlung
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
- Regress oder Rückgriff
- Rehabilitation
- Reha-Koordinatorin oder Reha-Koordinator
- Reha-Managerin oder Reha-Manager
- Rente
- Rentenausschuss
- Satzung
- Säumniszuschlag
- Selbstverwaltung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Sicherheitsbeauftragter
- Sozialgesetzbuch I
- Sozialgesetzbuch IV
- Sozialgesetzbuch VII
- Sozialgesetzbuch X
- Sprache
- Sterbegeld
- Strahlenschutzverordnung
- Straßenverkehrs-Ordnung
- Stundung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Technische Regeln zum Sprengstoffrecht (SprengTR)
- Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS)
- Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
- Überführungskosten
- Übergangsgeld
- Umlage
- Unfallanzeige
- Unfälle, meldepflichtige
- Unfallverhütungsvorschriften
- Unternehmensnummer (UNR.S)
- Unternehmer
- Unternehmerähnliche Person
- Verletztengeld
- Verletztenrente
- Verletzungsartenverfahren
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz
- Verwaltungsakt
- Waisenrente
- Wegeunfall
- Widerspruch
- Widerspruchsausschuss
- "Wie-Berufskrankheit"
- Witwenrente oder Witwerrente
- Wohnsitz
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- Zuständigkeit
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- Arbeitsschutzprämie beantragen
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- Privates Bauvorhaben anmelden
- FAQ: Cannabis und Arbeitsschutz
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- Häufig gestellte Fragen