Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Der Unternehmer muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Sie unterstützen den Unternehmer in allen Fragen der Arbeitssicherheit, haben aber keine eigene Vorgesetztenfunktion. Die Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit errechnen sich bei der Regelbetreuung aus der Anzahl der Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2) und der entsprechenden Betreuungsgruppe. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind schriftlich zu bestellen. Die Bestellung bedarf der Zustimmung des Betriebsrates.

Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Beratung des Unternehmers über Arbeitsverfahren, technische Arbeitsmittel, Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen und Arbeitsverfahren
  • Beobachtung der Unfallverhütungsmaßnahmen im Betrieb und auf der Baustelle
  • Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen
  • Anleitung und Motivierung der Beschäftigten zu sicherem Verhalten
  • Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit kommen in Frage

  • Ingenieure
  • Techniker
  • Meister oder Personen in gleichwertiger Funktion