Geltungsbereich

Das Sozialgesetzbuch gilt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich, d.h. der Bundesrepublik Deutschland, haben (sog. Territorialitätsprinzip, § 30 SGB I).

Für die Fälle der 'Ausstrahlung' wird der Geltungsbereich auch auf das Ausland erweitert.