Betriebssport

Sie haben vor eine Betriebssportgruppe zu gründen und fragen sich, unter welchen Voraussetzungen Unfallversicherungsschutz besteht? 

Der Betriebssport steht unter Versicherungsschutz, wenn – wie bei Arbeitsunfällen auch – ein sachlicher Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit besteht und nachstehende Kriterien erfüllt werden:

  • Die sportliche Tätigkeit muss dem Ausgleich der durch die berufliche Tätigkeit bedingten körperlichen und geistigen Belastung dienen, wie z.B. eine Lauf- oder eine Rudersportgruppe. 
  • Sie darf keinen Wettkampfcharakter haben und auch nicht mit dem Ziel ausgeübt werden, gelegentlich an Wettkämpfen teilzunehmen. 
  • Betriebssport muss unter Berücksichtigung der ausgeübten Sportart mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden und in zeitlichem Zusammenhang zur Arbeitszeit stehen. 
  • Die sportliche Tätigkeit muss vom Unternehmen organisiert sein bzw. im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden. 
  • Der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen auf Beschäftigte des Unternehmens beschränkt sein.