Betriebssport
Sie haben vor eine Betriebssportgruppe zu gründen und fragen sich, unter welchen Voraussetzungen Unfallversicherungsschutz besteht?
Der Betriebssport steht unter Versicherungsschutz, wenn – wie bei Arbeitsunfällen auch – ein sachlicher Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit besteht und nachstehende Kriterien erfüllt werden:
- Die sportliche Tätigkeit muss dem Ausgleich der durch die berufliche Tätigkeit bedingten körperlichen und geistigen Belastung dienen, wie zum Beispiel eine Lauf- oder eine Rudersportgruppe.
- Sie darf keinen Wettkampfcharakter haben und auch nicht mit dem Ziel ausgeübt werden, gelegentlich an Wettkämpfen teilzunehmen.
- Betriebssport muss unter Berücksichtigung der ausgeübten Sportart mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden und in zeitlichem Zusammenhang zur Arbeitszeit stehen.
- Die sportliche Tätigkeit muss vom Unternehmen organisiert sein beziehungsweise im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden.
- Der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen auf Beschäftigte des Unternehmens beschränkt sein.