Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist eine dynamische Rechengröße der gesamten Sozialversicherung. Hieraus werden andere Werte, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind, abgeleitet.

Die Bezugsgröße orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten des vorvergangenen Jahres. Sie gilt ab 2025 erstmalig bundeseinheitlich und beträgt jährlich 44.940 Euro und monatlich 3.745 Euro.