Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist eine dynamische Rechengröße der gesamten Sozialversicherung. Hieraus werden andere Werte, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind, abgeleitet.

Die Bezugsgröße orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten des vorvergangenen Jahres. Sie gilt bundeseinheitlich und beträgt für das Jahr 2026 jährlich 47.460 Euro und monatlich 3.955 Euro.