Wohnsitz

Ein Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person wohnt und die Absicht hat, dort längerfristig zu bleiben. Es ist der räumliche Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse. 

Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben (§ 7 Abs. 3 BGB).

Wenn die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist oder eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt, kann der Wohnsitz ohne den Willen der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters weder aufgehoben noch begründet werden (§ 8 BGB).