Unternehmensnummer

Die Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine neue Unternehmensnummer (UNR.S). Sie ist bundesweit einheitlich und löst die bisherige trägerspezifische Mitgliedsnummer ab. Damit wird die digitale Verwaltung einfacher und schneller.

Auf diesem Bild wird erklärt, wie sich die neue Unternehmensnummer zusammensetzt: 12-stellige Unternehmernummer plus 3-stellige Nummer des Unternehmens.
  • Bildquelle: DGUV; Franziska Mayer – Haas Publishing

Unternehmen benötigen die neue Unternehmensnummer zwingend, um zum Beispiel Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln. Genau wie die bisherige Mitgliedsnummer, dient die Unternehmensnummer dazu, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Firmen zu identifizieren – zum Beispiel bei Beitragsangelegenheiten oder um Entgeltnachweise zuzuordnen.

Fragen und Antworten

Die Umstellung auf eine einheitliche Identifikationsnummer ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die neue Unternehmensnummer soll eine eindeutige Zuordnung von Unternehme­rinnen und Unternehmern und den von ih­nen betriebenen Unternehmen gewährleis­ten. Sie wird zudem die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetz­lichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen. 

Die neue Unternehmensnummer gilt ab dem 1. Januar 2023.

Die Umstellung auf die neue Unternehmensnummer erfolgt grundsätzlich automatisch. Dazu erhalten alle Mitgliedsunternehmen im Herbst 2022 neben der neuen Unternehmensnummer entsprechende Informationen von der BG BAU.

Konkret bedeutet die Umstellung auf die neue Unternehmensnummer, dass die gesamte Kommunikation, insbesondere zwischen Unternehmen und der BG BAU, nicht mehr mit den Mitgliedsnummern, sondern mit den Unternehmensnummern erfolgt. Dies gilt ab dem Erhalt der neuen Unternehmensnummer. Betroffen ist zum Beispiel ebenfalls das UV-Meldeverfahren. Sowohl der Stammdatendienst als auch der Lohnnachweis werden auf die Unternehmensnummern umgestellt.

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern.

Die ersten zwölf Zeichen werden auch als Unternehmernummer bezeichnet, da sie die Unternehmerin bzw. den Unternehmer kennzeichnen. Diese zwölf Zeichen werden durch eine zufällige Ziffernfolge generiert.

Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers unterscheiden zu können. In einem solchen Fall erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).
 

Weitere Informationen finden Sie auf www.dguv.de. Dort stehen sowohl FAQ als auch Ansprechpersonen der Unfallversicherungsträger zur Verfügung.