Stammdatenabgleich durchführen

Der Stammdatenabruf ist die Voraussetzung, um den elektronischen Lohnnachweis erstellen zu können. Er muss aktiv durch Sie bzw. durch die lohnabrechnende Stelle (z. B. Steuerberaterin oder Steuerberater) angestoßen werden.

Den Stammdatenabruf nehmen Sie aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm vor. Mit den im Programm hinterlegten Zugangsdaten wird die Stammdatenanfrage abgesandt. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie eine Antwort mit den zutreffenden Stammdaten Ihres Unternehmens.

Folgende Zugangsdaten benötigen Sie:

  • Betriebsnummer BG BAU: 14066582
  • Unternehmensnummer
  • PIN

Nach Erhalt der Stammdatenantwort ist die korrekte Zuordnung aller Beschäftigten zur jeweils zutreffenden Gefahrtarifstelle zu überprüfen.

Beispiel

Ein Unternehmen des Reinigungsgewerbes hat 20 Beschäftigte im Bereich der Reinigung an und in Gebäuden. Zusätzlich werden zwei Halbtagskräfte beschäftigt, die die Einsatzplanung und sonstige anfallende Büroarbeiten erledigen. Die 20 Beschäftigten sind dem gewerblichen Bereich der Tarifstelle 400 zuzuordnen. Die beiden Büroangestellten sind der Tarifstelle 900 zuzuordnen.

Dazu dient der Stammdatenabgleich

Durch den Stammdatenabruf registrieren Sie sich für jedes Beitragsjahr im Stammdatendienst.

Er funktioniert wie eine Art Voranmeldung für den elektronischen Lohnnachweis.

Die BG BAU erwartet für jeden durchgeführten Stammdatenabruf zu einem abgefragten Beitragsjahr einen elektronischen Lohnnachweis.

Wichtig

Sind in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm mehrere Abrechnungskreise hinterlegt, ist für jeden Abrechnungskreis ein Stammdatenabruf und ein elektronischer Lohnnachweis erforderlich.

Sollten Sie in dem Beitragsjahr wider Erwarten keine Arbeitskräfte beschäftigen, ist ein bereits durchgeführter Stammdatenabruf zu stornieren.

Hinweis zum Stammdatenabgleich mit einem Entgeltabrechnungsprogramm

Der Stammdatenabruf sollte immer zu Beginn eines Meldejahres vorgenommen werden. Grundsätzlich stehen Ihre Daten ab dem 01.11. für das Folgejahr zum Abruf bereit. Die Daten für das Meldejahr 2023 können Sie also bereits seit dem 01.11.2022 abrufen.

Hinweis zum Stammdatenabgleich mit der Ausfüllhilfe sv.net

Sollten Sie kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, können Sie den Stammdatengleich ebenso komfortabel mit der Ausfüllhilfe sv.net vornehmen.

Das Vorgehen zum Stammdatenabruf ist mit der Ausfüllhilfe etwas anders. Wird vom Unternehmen kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, sondern alle Meldungen werden über sv.net abgegeben, ist der elektronische Lohnnachweis ebenfalls über diesen Meldeweg zu erstellen.

Nach dem Erfassen der Daten für den Stammdatenabruf in sv.net/standard bzw. sv.net/comfort und dem Betätigen des Button "UV-Stammdaten abrufen", werden Ihnen die Daten direkt in das Formular eingespielt. Sie erfassen dann im Anschluss Ihre Entgeltdaten und senden den elektronischen Lohnnachweis ab.

Bitte beachten Sie, dass speziell sv.net/online Standard keine langfristige Speicherung von Stammdaten vorsieht. Der Abruf der Stammdaten sollte deshalb in kurzem zeitlichem Abstand vor der Abgabe des elektronischen Lohnnachweises stattfinden.

Führen Sie den Stammdatenabruf mit sv.net daher bitte erst aus, wenn Ihnen die vollständigen Entgeltdaten für das Meldejahr vorliegen.

Weitere Informationen zur Ausfüllhilfe erhalten Sie in der Kurzanleitung zur Abgabe des UV-Lohnnachweises in sv.net.