Asbest beim Bauen im Bestand

Mann in Schutzanzug mit Atemschutz und Schutzhelm arbeitet auf einem gewellten Dach.

Asbest beim Bauen im Bestand

Die Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“ zeigt wirksame Schutzmaßnahmen, welche die Gefährdung verringern und den Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand verbessern soll. 

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Servicehotline

Sie haben ein Anliegen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der kostenfreien Servicehotline helfen Ihnen gerne!

0800 3799100


Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Sie haben eine besondere Gefahrensituation vor Ort auf einer Baustelle bzw. an Ihrem Arbeitsplatz entdeckt? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen an der bundesweit einheitlichen und gebührenfreien Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gerne zur Seite.

0800 8020100
 

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Die Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung bieten dem Nutzer einen tätigkeitsorientierten Zugang, um in der konkreten betrieblichen Arbeitssituation mögliche Gefährdungen bereits während der Planung und Arbeitsvorbereitung auszuschließen.

Ergänzend bieten die Handlungshilfen interaktive Arbeitshilfen und Instrumente, mit deren Hilfe die Unternehmen gesetzliche Pflichten umsetzen können. Dabei helfen notwendige Arbeitsschutzformulare, Betriebsanweisungen, Unterweisungshilfen, Checklisten, Musterbriefe sowie die Bausteine und Vorschriften im Volltext.

Online-Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Unfallanzeige via „online antworten“, Kundenportal „meine BG BAU“, Extranet, auf dem Postweg oder per Fax an uns zu senden. 

Als private Bauherrin oder Bauherr melden Sie einen Unfall bitte über „online antworten“ oder das Extranet bzw. per Brief oder Fax. 

Bitte beschreiben Sie das Unfallgeschehen möglichst detailliert und vollständig.

Unfallanzeige via „online antworten“

Im Bereich „online antworten“ haben wir ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie ohne Login für die Meldung des Unfalls nutzen können.

Zum Online-Formular

Unfallanzeige via „meine BG BAU“

Auch in unserem passwortgeschützten Kundenportal „meine BG BAU“ haben Sie die Möglichkeit, einen Unfall zu melden.

Zum Login von „meine BG BAU“

Unfallanzeige via Extranet

Im Extranet können Sie die Unfallanzeige online erstellen und ggf. notwendige Zusatzfragen zum Unfall beantworten. Im Anschluss erfolgt die elektronische Übersendung direkt an uns. Plausibilitätsabfragen beim Ausfüllen der elektronischen Anzeige verhindern fehlerhafte und unvollständige Dateneingaben und erleichtern so die Erfassung. Fehler, Missverständnisse und Rückfragen werden vermieden. Dies erspart Ihnen und uns Verwaltungsaufwand und führt zu einer Kostenreduzierung. 

Zum Extranet-Login

Unfallanzeige per Brief oder Fax

Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.

Formular Unfallanzeige (PDF, 109 KB)
Erläuterungen zur Unfallanzeige (PDF, 15 KB)

Die Anschriften unserer Regionen und Dienstleistungszentren können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl der Ansprechpersonensuche der BG BAU entnehmen.
 

Durchgangsärztin oder -arzt finden

Hier können Sie nach einem Durchgangsarzt suchen.

Weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren

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Asbest beim Bauen im Bestand

 

Viele Asbestkontakte bei handwerksnahen Tätigkeiten geschehen heute beim Bauen im Bestand, ohne entsprechende Kenntnis der Situation vor Ort. Trotz einer breiten Diskussion in den Fachkreisen ist bislang im Handwerk nicht durchgängig bekannt, dass in zahlreichen Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern und auch anderen Bauchemikalien wie Kitten Asbest enthalten sein kann.

Asbest ist nur in geringer Konzentration in diesen Baumaterialien vorhanden. Insbesondere bei der flächigen Bearbeitung muss jedoch mit hohen Konzentrationen von Asbestfasern in der Atemluft gerechnet werden, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind. Betroffen sind alle Gebäude in Deutschland, die bis zum 31. Oktober 1993 errichtet, umgebaut oder modernisiert wurden.

Diese Seite will den betroffenen Gewerken die Anforderungen und Schutzmaßnahmen aufzeigen, die aus heutiger Sicht für den Schutz der Beschäftigten beim Bauen im Bestand notwendig sind.