Ausland

Arbeiten im Ausland – Für guten Versicherungsschutz sorgen

Unsere Wirtschaft wird immer vernetzter und globaler. Insbesondere in der Bauwirtschaft sind grenzüberschreitende Einsätze keine Seltenheit mehr. Was für viele Unternehmen selbstverständlich ist, kann große Herausforderungen für den Versicherungsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich bringen.

Hierbei unterstützen wir Sie. Die Sicherheit und der Schutz Ihrer Beschäftigten liegen uns am Herzen. Deshalb kümmern wir uns auch im Ausland um Ihre Unfallversicherung.

Entsendung erfordert sorgfältige Vorbereitung

Die Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, also der Einsatz von Beschäftigten inländischer (deutscher) Unternehmen im Ausland, erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Zu klären sind in der Regel auch Fragen nach dem Versicherungsschutz.

Wenn Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland arbeiten, sind sie je nach Einsatzort und Einsatzdauer entweder nach deutschem Recht bei der BG BAU oder nach dem Recht des Einsatzlandes bei dem dort zuständigen Unfallversicherungs- oder Krankenversicherungsträger oder gar nicht unfallversichert. In letzterem Fall können Sie diese Lücke im Unfallversicherungsschutz durch den Abschluss der freiwilligen Auslandsversicherung der BG BAU schließen.

Das oberste Ziel jeder Entsendung von Beschäftigten ist, dass diese gesund an ihr Ziel und auch wieder nach Hause zurückkehren. Daher ist es wichtig, sich zu möglichen Gesundheitsgefahren und den in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen frühzeitig durch Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.

Je nach Entsendung unterschiedlicher Unfallversicherungsschutz

Die folgenden Grafiken unterscheiden den Unfallversicherungsschutz im Ausland für befristete und unbefristete Entsendungen. Außerdem richtet er sich nach der Entsendedauer und dem Entsendeland.

Diagramm Befristete Entsendung
  • Bildtitel: Unfallversicherung Ausland - Befristete Entsendung
  • Bildquelle: BG BAU
Diagramm für eine unbefristete Entsendung
  • Bildtitel: Unfallversicherung Ausland - Unbefristete Entsendung
  • Bildquelle: BG BAU
Erläuterungen zur Grafik
  1. Entsendung: In der Sozialversicherung versteht man unter einer Entsendung eine vorübergehende Beschäftigung außerhalb des Staates, in dem die Beschäftigung gewöhnlich ausgeübt wird (Entsendestaat). Dies gilt auch für eine kurze Tätigkeit außerhalb des Entsendestaats, wie zum Beispiel bei einer Geschäftsreise ins Ausland. Wichtige Informationen finden Sie auch unter: www.dvka.de/de/versicherte/faq/faq.html
  2. Vertragsloses Ausland: Als vertragsloses Ausland bezeichnet man alle Staaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. 
  3. EU + EWR + Schweiz + Vereinigtes Königreich: Europäische Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern; EWR (europäischer Wirtschaftsraum): EU-Staaten und Island, Liechtenstein und Norwegen
  4. Abkommensstaat: Abkommensstaaten sind die Staaten, die mit der Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart haben. Nähere Informationen finden Sie unter: Bilaterale Sozialversicherungsabkommen

Bitte beachten Sie, dass hier "Standard-Fälle" beschrieben sind. Für viele Bereiche gibt es Ausnahmeregelungen. Zum Beispiel kann unter gewissen Voraussetzungen der deutsche Versicherungsschutz der BG BAU im Ausland verlängert werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Auslandsreise.

Folgende Links können Ihnen weiterhelfen:

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 
 

Meldepflichten im Ausland beachten

In den verschiedenen Ländern bestehen unterschiedliche Meldepflichten. Bitte beachten Sie diese bei einer Entsendung unbedingt! Beispielsweise müssen entsandte Beschäftigte in Schweden beim schwedischen Amt für Arbeitsschutz registriert werden. Vergleichbare Meldepflichten bestehen unter anderem in Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, der Schweiz und Spanien. Unabhängig davon bestehen in vielen europäischen Staaten Meldepflichten bei den Gewerbe-, Melde- und Ausländerämtern. Nähere Informationen zu konkreten Pflichten bei Entsendung finden Sie unter anderem auf den Webseiten der jeweiligen deutschen Außenhandelskammer und auf den Webseiten der verschiedenen Industrie- und Handelskammern.

Bei Fragen können Sie sich an unsere kostenfreie Servicehotline wenden:

  • 0800 3799100

oder eine E-Mail schreiben: