Unfälle im Ausland schnell melden
Sollte sich während eines Auslandsaufenthaltes ein Arbeitsunfall ereignen, senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine Unfallanzeige zu.
Unfall-Meldungen aus dem Ausland können Sie wie folgt vornehmen:
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Im Bereich online antworten - ohne Login
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Über das passwortgeschützte Kundenportal „meine BG BAU“
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Über unser passwortgeschütztes Extranet
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Über unserUnfallanzeige-Formular (PDF, 204 KB). Bitte beachten Sie auch dieErläuterungen zur Unfallanzeige (PDF, 15 KB).
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Unsere Expertinnen und Experten vom Service Center Ausland stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Sie sind zu erreichen unter Tel. +49 89 8897 444 oder E-Mail: auv(at)bgbau.de
Meldungen rund um die Uhr möglich
Sollte sich der Arbeitsunfall aufgrund unterschiedlicher Zeitzonen im Ausland außerhalb der Erreichbarkeit des Service Centers Ausland der BG BAU ereignen, steht Ihnen die Service-Hotline der International SOS GmbH zur Verfügung.
Die Rufnummer der Service-Hotline lautet: +49 6102 3588 100
Die International SOS GmbH verfügt über ein weltweites Netzwerk medizinischer Partner und Krankenhäuser und steht Ihnen 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Eine schnellstmögliche Verlegung in ein geeignetes nahegelegenes Krankenhaus oder der Rücktransport zur Behandlung nach Deutschland sind damit sichergestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der International SOS GmbH sprechen mehr als 90 Sprachen und Dialekte.
Folgendes sollte bei der Meldung an die International SOS GmbH mitgeteilt werden:
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Die Unternehmensnummer bzw. bei freiwilliger Versicherung die Versicherungsnummer
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Gegebenenfalls der Hinweis, dass eine Auslandsversicherung über die BG BAU besteht
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Die persönlichen Angaben der verletzten Person
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Die Art der Verletzung
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Eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme im Ausland
Dieser Service kann nur im Rahmen eines Arbeitsunfalles oder im Krankheitsfall bei Verdacht auf eine Berufskrankheit in Anspruch genommen werden. Nicht von diesem Service abgedeckt sind allgemeine Erkrankungen und Unfälle im Ausland, sowie Notfälle von mitgereisten Familienangehörigen.