Beitrag für private Bauvorhaben

Gehen Sie als private Bauherrin oder privater Bauherr eine Baumaßnahme an? Arbeiten außer Ihnen und Ihrer Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder Ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner weitere Helferinnen und Helfer mit? Dann sind Sie Unternehmer nichtgewerbsmäßiger Bauarbeiten und gehören unserer Berufsgenossenschaft an. Als gesetzliche Unfallversicherung übernehmen wir die Haftung für Arbeits- und Wegeunfälle von Versicherten. Durch den Beitrag der uns zugehörigen Unternehmen finanzieren wir die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung.

Der Beitrag für Versicherte bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ergibt sich aus den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten, der Gefahrklasse für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten und dem Beitragsfuß des jeweils letzten Umlagejahres. 

Faktoren zur Beitragsberechnung

Das für die Berechnung der Beiträge maßgebliche Arbeitsentgelt wird nach der Zahl der Arbeitsstunden berechnet, die von den Bauhelferinnen und Bauhelfern für die nicht gewerbsmäßige Bauarbeit geleistet werden (auch Eigenleistung genannt). Dies gilt auch bei unentgeltlicher Tätigkeit.

Das fiktive Arbeitsentgelt für eine geleistete Arbeitsstunde im Bauzeitraum 2023 bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten beträgt 13,58 Euro im alten Bundesgebiet und 13,16 Euro in den neuen Bundesländern.

Nach § 157 Abs. 2 Satz 2 SGB VII und dem Gefahrtarif unserer Berufsgenossenschaft gilt für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten eine einheitliche Gefahrklasse von 30,89.

Die Beitragsberechnung können Sie anhand des folgenden Beispiels für den Bauzeitraum 2023 nachvollziehen:

Ihr Beitrag = Geleistete Helferstunden  x  fiktives Arbeitsentgelt pro Stunde  x  Beitragssatz in Prozent

Geleistete Helferstunden:                  100
Fiktives Arbeitsentgelt (je Std.):       13,58 Euro (West) | 13,16 Euro (Ost)

Beitragssatz:                                          12,9738 %

West:     100 x 13,58 x 12,9738 % = 176,18 Euro Beitrag
Ost:        100 x 12,16 x 12,9738 % = 170,74 Euro Beitrag

Der Mindestbeitrag beträgt 100 Euro.

Freiwillige Versicherung für Bauherren

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt grundsätzlich nur für Pflichtversicherte, also Bauhelferinnen und Bauhelfer – nicht für Bauherrinnen und Bauherren. Unser Rat: Für die Zeit ihres Bauprojektes können sich auch Bauherrinnen und Bauherren einschließlich ihrer Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und Ehe- bzw. Lebenspartner freiwillig unter den vorteilhaften Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stellen und bei der BG BAU versichern. Hier finden Sie weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung.