Fahrtkostenerstattung für Versicherte der BG BAU

Fahrtkosten und Transportkosten für die Anreise zu ärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Heilbehandlung, im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von der BG BAU für bei ihr versicherten Personen übernommen.

Wie beantrage ich die Fahrtkosten?

Sie haben die Möglichkeit, die Fahrtkostenerstattung via „online antworten“, Kundenportal „meine BG BAU“ oder via Antrag an uns zu senden.

Fahrtkostenerstattung beantragen für Versicherte der BG BAU via „online antworten“

Im Bereich „online antworten“ haben wir ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie ohne Login für den Antrag zur Erstattung der Fahrtkosten nutzen können.

Zum Online-Formular

Fahrtkostenerstattung beantragen für Versicherte BG BAU via „meine BG BAU“

Auch in unserem passwortgeschützten Kundenportal „meine BG BAU“ haben Sie die Möglichkeit, eine Fahrtkostenerstattung zu beantragen.

Zum Login von „meine BG BAU“

Fahrtkostenerstattung beantragen für Versicherte BG BAU via
Antrag

Versicherte der BG BAU schicken den ausgefüllten Fahrtkostenantrag an ihre zuständige Ansprechperson.

Falls Sie weitere Fahrten geltend machen wollen, nehmen Sie bitte keine Ergänzungen auf dem Antrag vor, sondern verwenden Sie bitte ein neues Formular.

Nach Eingang des Antrages von Versicherten der BG BAU erfolgt die Erstattung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien der Unfallversicherungsträger über Reisekosten.

Antragsformular Fahrtkostenerstattung für Versicherte der BG BAU

Fahrt-Kosten-Antrag (Leichte Sprache)

Hinweise zum Fahrt-Kosten-Antrag (Leichte Sprache)

Was muss ich dem Antrag beifügen?

  • Bescheinigung der einzelnen Behandlungstermine durch ärztliches Fachpersonal oder von der Einrichtung
  • Ärztliche Bescheinigung für eine Taxifahrt oder eine Begleitperson (Wichtig: Diese muss vor Antritt der Fahrt erteilt worden sein)
  • Belegkopie bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Fahrkarte der Bahn, öffentlicher Personennahverkehr)

Was wird erstattet?

  • 0,20 EUR pro Kilometer bei Nutzung des Privat-PKW bis maximal 130 EUR (Höchstbetrag) für eine Hinfahrt und Rückfahrt
  • Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: die tatsächlich entstandenen Kosten der 2. Klasse
  • Parktickets