Freiwillige Auslandsversicherung

Die BG BAU kümmert sich auch im Ausland um den Versicherungsschutz. Je nach Einsatzort kann es vorkommen, dass die Regelungen zum Unfallversicherungsschutz nicht greifen. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese Lücke zu schließen. Durch den Abschluss einer Auslandsversicherung können Sie Ihre Beschäftigten freiwillig versichern.

Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegen im Ausland besonderen Risiken. Denn am Einsatzort lauert unter Umständen nicht nur das Risiko der "üblichen" Arbeits- oder Wegeunfälle, sondern es besteht eventuell zusätzlich eine Gefahr durch Terroranschläge oder Naturkatastrophen.
 
Tritt der Ernstfall ein, ist eine schnelle und kompetente medizinische Hilfe und Begleitung oberstes Gebot. Dafür arbeiten wir mit einem externen Dienstleister zusammen – der SOS International GmbH. Diese bietet Ihnen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort zur Unterstützung.

Bitte beachten Sie: Regionen, in denen es zu andauernden aktiven kriegerischen Auseinandersetzungen kommt, sind von der Auslandsversicherung ausgeschlossen.  

Fragen und Antworten zur freiwilligen Auslandsversicherung

Grundsätzlich haben sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer als auch Unternehmerinnen und Unternehmer die Möglichkeit, im Ausland vom Versicherungsschutz der BG BAU zu profitieren. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen Mitglied bei der BG BAU ist und die Auslandstätigkeit im Zusammenhang mit der Beschäftigung im heimischen Unternehmen steht. Für Unternehmerinnen und Unternehmer gilt: Nur wer schon eine freiwillige Unfallversicherung bei der BG BAU hat, kann auch eine Auslandsversicherung abschließen.

Die Versicherung beginnt frühestens am Tag, nachdem der vollständige Antrag bei der BG BAU eingegangen ist. Sie endet mit der endgültigen Rückkehr der versicherten Person aus dem Ausland.

Bitte senden Sie uns den Antrag zur Auslandsversicherung (PDF, 180 KB) ausgefüllt und unterschrieben zurück. 

Postanschrift:
BG BAU
30682 Hannover

Servicehotline:
0800 3799100

Wir bieten im Wesentlichen dieselben Leistungen, die bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit in Deutschland gewährt werden. Dazu gehören insbesondere:

Der Jahresbeitrag berechnet sich auf Grundlage der tatsächlich im Ausland verbrachten Monate.

Der Monatsbeitrag ergibt sich aus dem Bedarf des abgelaufenen Kalenderjahres und betrug 2023 inklusive Versicherungsteuer 166,59 Euro pro Person. Der Monatsbeitrag wird jährlich neu berechnet und angepasst.

Für Ihren Jahresbeitrag gilt:

Monatsbeitrag (netto) x Anzahl der vom Unternehmen gemeldeten Monate + 19 Prozent Versicherungsteuer = Jahresbeitrag

Die Versicherten sind für die Zeit des Auslandsaufenthalts weder im jährlichen Lohnnachweis der BG BAU, noch in der jährlichen arbeitnehmerbezogenen Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung, auch "92er-Meldung" genannt) zu berücksichtigen.

Im Notfall rufen Sie die +49 6102 3588 100 an.

Unter dieser Nummer erreichen Sie 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der International SOS GmbH, die mehr als 90 Sprachen und Dialekte sprechen.

Halten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereit. Außerdem müssen Sie persönliche Angaben zum Unfallopfer und Ihren oder seinen Verletzungen machen.