Renten und Abfindungen

Die BG BAU kann eine so genannte Verletztenrente gewähren, wenn aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls bzw. einer Berufskrankheit Ihre Erwerbsfähigkeit messbar eingeschränkt ist. Wer kann die Verletztenrente beziehen?

Eine Rente erhält derjenige, dessen Erwerbsfähigkeit nach einem bzw. mehreren Unfällen oder einer Berufskrankheit 

•    länger als 26 Wochen und
•    um mindestens 20 Prozent gemindert ist. 

Dazu wird eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt.

Wie hoch ist die Rente?

Die Höhe der Rente richtet sich nach 
•    der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und 
•    dem Jahresarbeitsverdienst 

Das ist die Summe des Arbeitseinkommens und Arbeitsentgeltes, die eine Versicherte oder ein Versicherter in den vollen zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall bezogen hat.
•    der Versicherungssumme bei freiwillig Versicherten.

Die Renten werden jährlich angepasst.

Rente als Abfindung

In Einzelfällen können Rentenzahlungen als Abfindungen beglichen werden.