Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bescheinigung für das eigene Unternehmen anfordern
Bescheinigung eines Nachunternehmens anfordern
 

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) können Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen der BG BAU angehört und Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen, bezogen auf die gemeldeten Jahresarbeitsentgelte, nachgekommen sind. Die Bescheinigung enthält Angaben über:

  • die veranlagten Unternehmensteile,
  • die Höhe der Arbeitsentgelte (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung),
  • die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen und
  • die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung.

Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eigene Unternehmen anfordern

Benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihr eigenes Unternehmen, können Sie diese ganz einfach online, telefonisch, per E-Mail oder per Post anfordern.

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Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
30682 Hannover

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Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Nachunternehmens anfordern

Wenn Sie als Hauptunternehmen ein anderes Unternehmen mit der Erbringung von Baudienstleistungen beauftragen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Nachunternehmens vorlegen zu lassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine solche Bescheinigung des Nachunternehmens anzufordern.

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Direkt beim Nachunternehmen anfordern

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Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
30682 Hannover
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Quelle: BG BAU

Hauptunternehmen? Nachunternehmen? Was heißt das?

Wenn Sie ein anderes Unternehmen beauftragen, Leistungen zu erbringen, sind Sie der Auftraggeber oder die Auftraggeberin, auch Hauptunternehmen genannt. Das beauftragte Unternehmen ist der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin, auch Nachunternehmen genannt.

Vollmacht des Nachunternehmens zur Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der BG BAU

Vollmacht (PDF, 227 KB)

Zum Anfordern einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Nachunternehmens bei der BG BAU benötigen Sie in der Regel eine schriftliche Vollmacht

Bitte laden Sie die Vollmacht herunter, füllen Sie das Formular aus und lassen Sie es von Ihrem Nachunternehmen unterschreiben. Anschließend können Sie die unterschriebene Vollmacht auf den oben genannten Wegen an die BG BAU übermitteln.

Ausnahme: Es ist keine Vollmacht erforderlich, wenn das Nachunternehmen eine Abrufberechtigung via „meine BG BAU” für Unternehmen erteilt.

Um Ihre Arbeit zu erleichtern, bieten wir eine gemeinsame Vollmacht mit der SOKA-BAU und den teilnehmenden Krankenkassen an:

Gemeinsame Vollmacht (PDF, 621 KB)

So können Sie zusätzlich eine Bescheinigung der SOKA-BAU und einigen Krankenkassen für das Nachunternehmen beantragen. Damit verschaffen Sie sich einen Eindruck über dessen Tariftreue und seine Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten.

Um die Vollmacht zum Anfordern von qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der BG BAU zu nutzen, füllen Sie das Formular mit entsprechendem Kreuz bei „BG BAU” aus, drucken es aus und senden es von Ihrem Nachunternehmen unterschrieben per Post an die BG BAU.

Für eine Bescheinigung der SOKA-BAU oder der Krankenkasse lassen Sie diese Vollmacht mit entsprechender Auswahl der Einzugsstelle von jedem Auftragnehmer oder Auftragnehmerin ausfüllen und unterschreiben. Das Formular ist anschließend an die in der Vollmacht genannte Adresse zu schicken. Eine Kopie ist gegenüber diesen Institutionen ausreichend.
 

Häufige Fragen

Wollen Sie als Hauptunternehmern ein anderes Unternehmen beauftragen, Baudienstleistungen zu erbringen, empfehlen wir Ihnen, sich eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU aushändigen zu lassen. Es sei denn, das Nachunternehmen ist präqualifiziert.

So können Sie sicherstellen, dass es sich um ein zuverlässiges und vertrauenswürdiges Nachunternehmen handelt. Gleichzeitig vermeiden Sie, für Sozialversicherungsbeiträge des Nachunternehmens in Haftung genommen zu werden, sollte dieses seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen. Das Auftragsverhältnis muss durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen ab Auftragsvergabe durchgehend bis zum Abschluss der Bauarbeiten abgedeckt sein. Für die Haftungsbefreiung (sogenannte Exkulpation) werden nur qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen akzeptiert.

Eine Checkliste sowie nähere Informationen finden Sie hier:

Die „Checkliste Hauptunternehmerhaftung” (PDF, 808 KB) wird in Kürze wieder zur Verfügung stehen (Stand: 1 Oktober 2025).

Die BG BAU empfiehlt, darauf zu achten, dass sich die Arbeitsentgelte auf das gesamte Jahr und nicht nur auf den Zeitraum der ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung beziehen. Als Hauptunternehmen können Sie prüfen, ob die Arbeitsentgelte im Verhältnis zu dem zur Auftragserledigung eingesetzten Personal oder zum an die BG BAU gemeldeten Tätigkeitsschwerpunkt zum Auftrag plausibel sind.

Führen Sie als Hauptunternehmen sofort nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Echtheitsprüfung durch.

  1. Echtheitsprüfung für die vorliegende Unbedenklichkeitsbescheinigung aufrufen:
    • Scannen des QR-Codes,
    • Eingabe des Links oder
    • Eingabe des Codes unter meine BG BAU
       
  2. Echtheitsprüfung für die vorliegende Unbedenklichkeitsbescheinigung durchführen:

    Lassen Sie sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung als PDF anzeigen und gleichen Sie die Angaben mit denen auf der Ihnen vorliegenden Unbedenklichkeitsbescheinigung ab.
     
  3. Echtheitsprüfung für die vorliegende Unbedenklichkeitsbescheinigung nachweisen:

    Die BG BAU empfiehlt, den Nachweis der Echtheitsprüfung abzuspeichern oder auszudrucken. Um einer möglichen Haftung vorzubeugen, sollte das Hauptunternehmen die Unbedenklichkeitsbescheinigung zusammen mit dem Nachweis der Echtheitsprüfung zur Schuldbefreiung (Exkulpation) der BG BAU im Haftungsfall vorlegen können. Über das Feld „Nachweis anzeigen“ stellt die BG BAU den Nachweis zur Verfügung.