Unbedenklichkeitsbescheinigung

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) können Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen der BG BAU angehört und Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen, bezogen auf die gemeldeten Jahresarbeitsentgelte, nachgekommen sind.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält Angaben über:

  • die veranlagten Unternehmensteile,
  • die Höhe der Arbeitsentgelte und
  • die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eigene Unternehmen anfordern

Benötigen Sie für Ihr eigenes Unternehmer eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung, können Sie diese ganz einfach telefonisch, online oder mündlich anfordern.

Ihre Ansprechperson finden Sie mit Hilfe unserer Ansprechpersonensuche: https://ansprechpersonen.bgbau.de

Haben Sie sich im Unternehmensportal der BG BAU - „meine BG BAU“ für Unternehmen - registriert, können Sie auch jederzeit dort eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern.

Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Auftragnehmers als Auftraggeber anfordern

Wollen Sie als Auftraggeber (Hauptunternehmer) ein anderes Unternehmen (Auftragnehmer) mit der Erbringung von Baudienstleistungen beauftragen, empfiehlt es sich, dieses nach einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU zu fragen. So können Sie sicherstellen, dass es sich bei dem potenziellen Auftragnehmer um ein zuverlässiges und vertrauenswürdiges Nachunternehmen handelt. Gleichzeitig vermeiden Sie, für Sozialversicherungsbeiträge des Auftragnehmers in Haftung genommen zu werden, sollte dieser seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen. Für die Haftungsbefreiung (sogenannte Exkulpation) werden nur qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen akzeptiert. Eine Checkliste sowie nähere Informationen finden Sie hier:

Checkliste Hauptunternehmerhaftung

Sofern Ihr Auftragnehmer für Sie eine Vollmacht einreicht, können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt bei der BG BAU schriftlich oder telefonisch anfordern. 

Um Ihre Arbeit zu erleichtern, bieten wir zudem eine gemeinsame Vollmacht mit der SOKA-BAU und den Krankenkassen an.

So können Sie zusätzlich eine Bescheinigung der SOKA-BAU und Krankenkassen für den Nachunternehmer beantragen. Damit können Sie sich einen Eindruck über dessen Tariftreue und seine Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten verschaffen.

Für die Vollmacht zum Anfordern von qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der BG BAU füllen Sie das Formular mit entsprechendem Kreuz bei der BG BAU aus, drucken es aus und senden es von Ihrem Nachunternehmer unterschrieben – im Original – per Post an die BG BAU.

Für eine Bescheinigung der SOKA-BAU oder der Krankenkasse lassen Sie diese Vollmacht mit entsprechender Auswahl der Einzugsstelle von jedem Auftragnehmer ausfüllen und unterschreiben. Das Formular ist anschließend an die in der Vollmacht genannte Adresse zu schicken. Eine Kopie ist ausreichend.

Als Auftraggeber haben Sie auch die Möglichkeit, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch über das Unternehmensportal der BG BAU zu erhalten.

Zugangsberechtigung für das Unternehmensportal der BG BAU für einen Auftraggeber erteilen

Wollen Sie als Auftraggeber (Hauptunternehmer) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Auftragnehmers (Nachunternehmer) anfordern, benötigen Sie zuvor eine entsprechende Berechtigung. Der Auftragnehmer kann Ihnen im Unternehmensportal die Berechtigung zum Abruf von Unbedenklichkeitsbescheinigungen einrichten. Hinweise dazu finden Sie auf der Seite Fragen und Antworten im Unternehmensportal.

Wurde die Berechtigung für Sie vom Auftragnehmer erteilt, erhalten Sie als Auftraggeber eine E-Mail mit dem Link zum Portal „meine BG BAU“ für Unternehmen. Nach der Registrierung können Sie mit dem Aktivierungscode des Auftragnehmers den Zugang hinzufügen.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung haben, können Sie sich jederzeit telefonisch informieren. Nutzen Sie hierfür einfach unsere Ansprechpersonensuche: https://ansprechpersonen.bgbau.de

Gerne helfen wir Ihnen auch, die Echtheit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu prüfen.