Lohnnachweis einreichen

So reichen Sie den Lohnnachweis ein

Der elektronische Lohnnachweis ist sicher, einfach und komfortabel. Die benötigten Daten werden auf elektronischem Wege aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm heraus direkt an Ihren Unfallversicherungsträger übermittelt. Sie übermitteln uns aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm die Anzahl ihrer Beschäftigten sowie die gezahlten Arbeitsentgelte und geleisteten Arbeitsstunden. Sollten Sie kein Entgeltabrechnungsprogramm verwenden, können Sie die Daten auch über die Ausfüllhilfe SV-Net melden. Wir benötigen diese Daten, um den Beitrag Ihres Unternehmens zur gesetzlichen Unfallversicherung korrekt berechnen zu können.

Den Lohnnachweis für das Beitragsjahr 2022 reichen Sie bitte bis zum 16.02.2023 ein.

Kein elektronischer Lohnnachweis ohne Stammdatenabgleich!

Der Stammdatenabruf ist die Voraussetzung, um den elektronischen Lohnnachweis erstellen zu können.

Elektronischer Lohnnachweis ist Pflicht

Ab dem Beitragsjahr 2018 werden nur noch Meldungen über das neue UV-Meldeverfahren akzeptiert. Das geschieht entweder aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm heraus oder über die Ausfüllhilfe SV-Net.

Zugangsdaten

Die Zugangsdaten erhalten Sie mit dem jährlichen Informationsschreiben zum Lohnnachweis im Dezember.

Sind Sie gerade erst Mitglied bei der BG BAU geworden, finden Sie die Zugangsdaten in Ihren Aufnahmeunterlagen.

Sie können die Zugangsdaten für das elektronische Meldeverfahren auch jederzeit online anfordern.

Abgabefrist beachten

Die Abgabefrist für den Lohnnachweis ist der 16.02.2023.

Angaben für den vollständigen Lohnnachweis

Im elektronischen Lohnnachweis machen Sie folgende Angaben:

  • Unternehmensnummer des Unternehmens
  • Ihre Betriebsnummer oder die Betriebsnummer der die Abrechnung durchführenden Stelle (z. B. Steuerberaterin oder Steuerberater)
  • Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers – die der BG BAU lautet: 14066582 bezogen auf
  • die anzuwendenden Gefahrtarifstellen
  • das beitragspflichtige Arbeitsentgelt
  • die geleisteten Arbeitsstunden
  • die Anzahl der zu meldenden Versicherten

Dazu dient der Lohnnachweis

Der Lohnnachweis ist die Grundlage für die Berechnung Ihres Beitrages zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem Lohnnachweis übermitteln Sie auf elektronischem Weg die gesamten Arbeitsentgelte und alle geleisteten Arbeitsstunden, die in Ihrem Unternehmen innerhalb eines ganzen Jahres geleistet wurden. Möglich sind zusätzlich Teillohnweise für verkürzte Zeiträume und Korrekturen, wenn Fehler festgestellt werden.

Nur noch elektronisch

Das neue UV-Meldeverfahren ist ein jährlich laufender Prozess, in dem die Daten aus der Lohnabrechnung direkt elektronisch an die Unfallversicherungsträger übermittelt werden.

Ab dem Beitragsjahr 2018 wird die Meldung ausschließlich mit dem elektronischen Lohnnachweis über das neue UV-Meldeverfahren akzeptiert.