Leistungen für Hinterbliebene
Leider kommt es trotz aller Unfallverhütungsmaßnahmen auch zu tödlichen Arbeitsunfällen oder zu tödlich verlaufenden Berufskrankheiten. Die BG BAU steht den Hinterbliebenen als kompetenter Partner zur Seite und sichert sie mit finanziellen Leistungen ab.
Folgende Leistungen können erbracht werden:
Sterbegeld und Überführungskosten
Witwen- oder Witwerrente
Anspruchsberechtigt sind neben Witwen und Witwer auch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
Waisenrente
Anspruchsberechtigt sind neben den Kindern von Verstorbenen auch Adoptivkinder, Stief- und Pflegekinder (die in den Haushalt der verstorbenen Person mit aufgenommen waren) sowie Enkel und Geschwister (die in den Haushalt der verstorbenen Person mit aufgenommen waren oder von ihm überwiegend unterhalten wurden).