Leistungen für Hinterbliebene

Leider kommt es trotz aller Unfallverhütungsmaßnahmen auch zu tödlichen Arbeitsunfällen oder tödlich verlaufenden Berufskrankheiten. Die BG BAU steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und sichert die Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab. Folgende Leistungen können erbracht werden:

Sterbegeld und Überführungskosten

Witwen- oder Witwerrente

Waisenrente

Beihilfen

Anspruchsberechtigt sind neben Witwen und Witwer auch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.