Unfall melden
Welche Unfälle müssen gemeldet werden?
Meldepflichtig sind alle Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen führen oder tödlich verlaufen sind - siehe § 193 Abs. 1 SGB VII. Zu den 3 Tagen sind grundsätzlich Samstage sowie Sonn- und Feiertage mitzuzählen, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit ist erst später eingetreten.
Wann und wo muss ich den Unfall melden?
Die Anzeige ist innerhalb von 3 Tagen ab Kenntnis des Unfalls bei der BG BAU zu erstatten. Ein weiteres Exemplar ist an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde (zum Beispiel das Gewerbeaufsichtsamt) zu senden.
Adressen der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden (PDF, 545 KB)
Wer muss den Unfall melden?
Anzeigepflichtig ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin. Die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin müssen von jeder Anzeige unterrichtet werden. Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen.
Wie kann ich die Unfallanzeige erstellen?
Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Unfallanzeige via „online antworten“, Kundenportal „meine BG BAU“, Extranet, auf dem Postweg oder per Fax an uns zu senden.
Als private Bauherrin oder Bauherr melden Sie einen Unfall bitte über „online antworten“ oder das Extranet bzw. per Brief oder Fax.
Bitte beschreiben Sie das Unfallgeschehen möglichst detailliert und vollständig.
Unfallanzeige via „online antworten“
Im Bereich „online antworten“ haben wir ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie ohne Login für die Meldung des Unfalls nutzen können.
Unfallanzeige via „meine BG BAU“
Auch in unserem passwortgeschützten Kundenportal „meine BG BAU“ haben Sie die Möglichkeit, einen Unfall zu melden.
Unfallanzeige via Extranet
Im Extranet können Sie die Unfallanzeige online erstellen und ggf. notwendige Zusatzfragen zum Unfall beantworten. Im Anschluss erfolgt die elektronische Übersendung direkt an uns. Plausibilitätsabfragen beim Ausfüllen der elektronischen Anzeige verhindern fehlerhafte und unvollständige Dateneingaben und erleichtern so die Erfassung. Fehler, Missverständnisse und Rückfragen werden vermieden. Dies erspart Ihnen und uns Verwaltungsaufwand und führt zu einer Kostenreduzierung.
Unfallanzeige per Brief oder Fax
Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.
Formular Unfallanzeige (PDF, 204 KB)
Erläuterungen zur Unfallanzeige (PDF, 15 KB)
Die Anschriften unserer Regionen und Dienstleistungszentren können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl der Ansprechpersonensuche der BG BAU
entnehmen.
Häufig nachgefragt
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Unfallversicherung A-Z
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- AMD - Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU
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- BfGA Berlin - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz Berlin
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- Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
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- Unfallanzeige
- Unfälle, meldepflichtige
- Unfallverhütungsvorschriften
- Unternehmensnummer (UNR.S)
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- Verletztenrente
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- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz
- Verwaltungsakt
- Waisenrente
- Wegeunfall
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- Widerspruchsausschuss
- "Wie-Berufskrankheit"
- Witwenrente oder Witwerrente
- Wohnsitz
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- Berufskrankheit melden
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- Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern
- Privates Bauvorhaben anmelden
- FAQ: Cannabis und Arbeitsschutz
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- Häufig gestellte Fragen