Lebenspartner

Lebenspartnerschaften im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) sind Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).

Ehegatten oder Lebenspartner von Unternehmern, die weisungsfrei im Unternehmen tätig sind und somit nicht bereits als Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert sind, können sich auf Antrag bei der BG BAU freiwillig versichern lassen.