Feststellungsverfahren
Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen der Berufsgenossenschaft anzuzeigen, wenn Versicherte getötet worden oder so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Todesfälle sollen sofort mitgeteilt werden (z.B. telefonisch). Die Unfallanzeige ist vom Betriebsrat (Personalrat) mit zu unterzeichenen. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Berufskrankheit müssen ebenfalls angezeigt werden.
Die Berufsgenossenschaft leitet dann von Amts wegen ein Feststellungsverfahren ein, um zu prüfen, welche Leistungen dem verletzten oder erkrankten Versicherten zustehen. In diesem Verfahren bestehen Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten (z.B. sich ärztlich untersuchen zu lassen) und der Unternehmer (z.B. Mitteilung des Arbeitsentgelts des Versicherten zur Feststellung der Höhe der diesem zustehenden Geldleistungen).
Gegen die Entscheidung der Berufsgenossenschaft ist als Rechtsbehelf Widerspruch möglich, gegen Widerspruchsbescheide Klage vor dem Sozialgericht.
Unfallversicherung A-Z
- Abfindung
- Akteneinsicht
- AMD - Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU
- Anhörung
- Antrag
- Arbeitnehmer
- Arbeits- und Belastungserprobung (ABE)
- Arbeitsentgelt
- Arbeitsmedizinische Regeln
- Arbeitsschutzausschuss
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsunfall
- Arzneimittel
- Asbest
- ASD - Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst der BG BAU
- Aufsicht
- Aufsichtsperson
- Ausländer
- Auslandsversicherung (AUV)
- Ausstrahlung und Entsendung
- Baustellenmeldung
- Baustellenverordnung
- Bautagebuch
- Beihilfe
- Beitrag
- Beitragsfuß
- Beitragssatz
- Berufsgenossenschaft
- Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
- Berufskrankheiten
- Berufskrankheiten-Anzeige
- Berufskrankheiten-Verordnung
- Bescheid
- Betriebsarzt
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Betriebssport
- Beweismittel
- Bezugsgröße
- BfGA - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz
- BfGA Berlin - Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz Berlin
- BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung
- Biostoffverordnung
- Bußgeld
- Datenschutz
- Dienstwegeunfall
- Dritter Ort
- Druckluftverordnung
- Durchgangsärztin oder Durchgangsarzt (D-Ärztin oder D-Arzt)
- Durchschnittsbelastungsziffer
- Ehegatte
- Eigenbelastungshöchstwert
- Eigenbelastungsziffer
- Einkommen
- Einkommensanrechnung
- Einstrahlung
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
- Elternrente
- Elternzeit
- Entgelt
- Entschädigungsleistungen
- Entstehung
- Ermächtigter Arzt
- Ermessen
- Erstattungsansprüche
- Erste Hilfe
- Erwerbsfähigkeit
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Fahrtkosten oder Fahrkosten
- Fälligkeit
- Feststellungsverfahren
- Freiwillige Versicherung
- Frist
- Gefahrklasse
- Gefahrstoffe
- Gefahrstoffverordnung
- Gefahrtarif
- Geheimhaltung
- Geltungsbereich
- Gerichte
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Gesundheitsgefahren, arbeitsbedingte
- Gewerbezweig
- Gutachter
- Haftung
- Handlungsfähigkeit
- Heilbehandlung und Heilverfahren
- Hilfsmittel
- Hilfsmittelbeauftragte (HMB)
- Hinterbliebene
- Informationsmittel
- Insolvenzgeld
- Irrtum
- Jahresarbeitsverdienst
- Kausalität
- Kinder
- Klageverfahren
- Kosten
- Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften (LVBG)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Lastenverteilungen nach Entgelten (LVE)
- Lastenverteilung nach Neurenten (LVN)
- Lebensbescheinigung
- Lebenspartner
- Leibesfrucht
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungsarten
- Lohnnachweis
- Meldepflicht
- Merkblätter
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- Mindestbeitrag
- Mini-Jobber
- Mitwirkungspflichten
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten
- Ordnungswidrigkeiten
- Peers und Peer-Beratung
- Pfändung
- Pflege
- Praktikanten
- Prävention
- Private Bauhelferinnen und Bauhelfer
- Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- PSA-Benutzungsverordnung
- Psychotherapie
- Ratenzahlung
- Rechtsbehelf: Widerspruch und Einspruch
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
- Regress oder Rückgriff
- Rehabilitation
- Reha-Koordinatorin oder Reha-Koordinator
- Reha-Managerin oder Reha-Manager
- Rente
- Rentenausschuss
- Satzung
- Säumniszuschlag
- Selbstverwaltung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Sicherheitsbeauftragter
- Sozialgesetzbuch I
- Sozialgesetzbuch IV
- Sozialgesetzbuch VII
- Sozialgesetzbuch X
- Sprache
- Sterbegeld
- Strahlenschutzverordnung
- Straßenverkehrs-Ordnung
- Stundung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Technische Regeln zum Sprengstoffrecht (SprengTR)
- Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS)
- Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
- Überführungskosten
- Übergangsgeld
- Umlage
- Unfallanzeige
- Unfälle, meldepflichtige
- Unfallverhütungsvorschriften
- Unternehmensnummer (UNR.S)
- Unternehmer
- Unternehmerähnliche Person
- Verletztengeld
- Verletztenrente
- Verletzungsartenverfahren
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz
- Verwaltungsakt
- Waisenrente
- Wegeunfall
- Widerspruch
- Widerspruchsausschuss
- "Wie-Berufskrankheit"
- Witwenrente oder Witwerrente
- Wohnsitz
- Zinsen
- Zuständigkeit