Gefahrklasse

Die Gefahrklasse ist der jeweiligen Tarifstelle zugeordnet. Sie ist aus dem Gefahrtarif und Ihrem Veranlagungsbescheid ersichtlich.

Für fremdartige Unternehmensteile gilt die maßgebliche Gefahrklasse der Fach-BG des Vorjahres (vgl. Teil II, Nr. 4 des Gefahrtarifs der BG BAU).