Rentenausschuss

Steht zur Überzeugung der Berufsgenossenschaft fest, dass es sich um einen entschädigungspflichtigen Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) handelt, so beschließen hierüber die bei der Berufsgenossenschaft gebildeten und paritätisch (aus Arbeitgebervertretern und Versichertenvertretern) zusammengesetzten Rentenausschüsse, wenn es sich um folgende Entscheidungen handelt:

  • Erstmalige Entscheidungen über Renten
  • Rentenerhöhungen, -herabsetzungen und -entziehungen wegen Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse
  • Abfindungen mit einer Gesamtvergütung
  • Renten als vorläufige Entschädigungen
  • Laufende Beihilfen
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Den Verletzten wird ein schriftlicher Bescheid erteilt.