Renten und Abfindungen
Die BG BAU kann eine so genannte Verletztenrente gewähren, wenn aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls bzw. einer Berufskrankheit Ihre Erwerbsfähigkeit messbar eingeschränkt ist. Wer kann die Verletztenrente beziehen?
Eine Rente erhält derjenige, dessen Erwerbsfähigkeit nach einem bzw. mehreren Unfällen oder einer Berufskrankheit
• länger als 26 Wochen und
• um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Dazu wird eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt.
Wie hoch ist die Rente?
Die Höhe der Rente richtet sich nach
• der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und
• dem Jahresarbeitsverdienst
Das ist die Summe des Arbeitseinkommens und Arbeitsentgeltes, die eine Versicherte oder ein Versicherter in den vollen zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall bezogen hat.
• der Versicherungssumme bei freiwillig Versicherten.
Die Renten werden jährlich angepasst.
Rente als Abfindung
In Einzelfällen können Rentenzahlungen als Abfindungen beglichen werden.