Privates Bauvorhaben anmelden

Wenn Sie ein privates Bauvorhaben starten, müssen Sie das der BG BAU binnen einer Woche melden. Dazu füllen Sie bitte die Online-Anmeldung für private Bauvorhaben aus.

Hinweis: Nach § 192 SGB VII haben Sie als Bauherrin oder Bauherr bestimmte Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber der BG BAU. Dazu gehören:

  1. die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
  2. die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.

Weiterhin bestehen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten für unter anderem den Namen und die Anschrift der Bauherrin bzw. des oder der Bauherren, die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift, die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende sowie die geleisteten Helferstunden aller Helfenden.