Berufskrankheiten-Anzeige
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
Formulare einer BK-Anzeige für Unternehmerinnen und Unternehmer
Zum Formular BK-Anzeige für Unternehmer (DOC, 55 KB)
Zum Formular BK-Anzeige für Unternehmer (PDF, 16 KB)
Formulare einer BK-Anzeige für Ärztinnen und Ärzte
Zum Formular BK-Anzeige für Ärzte (DOC, 107 KB)
Zum Formular BK-Anzeige für Ärzte (PDF, 17 KB)
Anzeige durch die Betroffenen
Auch die von der Erkrankung Betroffenen können die Berufskrankheit in einem freien Schreiben melden. Hilfreich ist, wenn Sie in dem freien Schreiben neben Ihrem Namen und der vollständigen Anschrift, die folgenden Informationen angeben:
- die bei Ihnen bestehende Erkrankung
- Ihre behandelnden Ärztinnen bzw. Ärzte
- den Gefahrstoff, dem Sie ausgesetzt waren
- den Namen und die Anschrift des Arbeitgebenden, in dessen bzw. deren Betrieb(en) Sie diesem Gefahrstoff ausgesetzt waren.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die folgenden Formulare zu nutzen:
Zum Formular BK-Anzeige für erkrankte Person (DOC, 30 KB)
Zum Formular BK-Anzeige für erkrankte Person (PDF, 40 KB)
Bei der Word-Datei („DOC“) haben Sie die Möglichkeit, diese online auszufüllen oder auszudrucken und handschriftlich auszufüllen und jeweils im Anschluss zu verschicken. Gleiches gilt für die PDF-Datei („PDF“). Gerne können Sie die ausgefüllten Formulare auch an info(at)bgbau.de schicken.
Unfallversicherung A-Z
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- Arbeitsmedizinische Regeln
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- Aufsichtsperson
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- Berufsgenossenschaft
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- Berufskrankheiten
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- Eigenbelastungsziffer
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- Widerspruchsausschuss
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