Ausländische Personen
Geltung von staatlichem Recht für ausländische Personen
Die Vorschriften des Sozialgesetzbuches gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ihrem Geltungsbereich haben − das heißt in der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person wohnt und die Absicht hat, dort längerfristig zu bleiben. Es ist der räumliche Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse.
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo sie oder er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie oder er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften gelten auch für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben.