Ausländische Personen

Geltung von staatlichem Recht für ausländische Personen

Die Vorschriften des Sozialgesetzbuches gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ihrem Geltungsbereich, das heißt in der Bundesrepublik Deutschland, haben.

Ein Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person wohnt und die Absicht hat, dort längerfristig zu bleiben. Es ist der räumliche Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse. 

Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften gelten auch für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben.

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