Entgelt

Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt) sind alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden (§ 14 SGB IV).

Das Entgelt ist wichtig für die Beitragsberechnung und die Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes.