Unfälle, meldepflichtige

Der Unternehmer ist verpflichtet, tödliche Unfälle oder Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen verursachen, bei der BG BAU  anzuzeigen. Der Unfalltag zählt nicht mit, wohl aber Samstage sowie Sonn- und Feiertage, die am Ende der 3-Tage-Frist liegen. Die Anzeige muss innerhalb von 3 Tagen, nachdem der Unternehmer von dem Unfall Kenntnis erlangt hat, erstattet werden.

Unfall bei der BG BAU anzeigen