Ordnungswidrigkeiten

Die Berufsgenossenschaft ist Verwaltungsbehörde gemäß § 36 Ordnungswidrigkeitengesetz  (OWiG) zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten beispielsweise wegen Nichteinreichung des Jahreslohnnachweises, Verstößen gegen andere Unternehmerpflichten zur Feststellung von Arbeitsunfällen oder bei bußgeldbewehrten Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften.

Gegen den Bußgeldbescheid ist der Einspruch möglich. Geldbußen fließen in die Kasse der Berufsgenossenschaft (§ 112 Abs. 3 SGB IV).