Fahrtkosten oder Fahrkosten

Fahr- und Transportkosten für die Anreise zu ärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Heilbehandlung, im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von der Berufsgenossenschaft übernommen (§ 43 SGB VII).

Auch Anreisekosten für eine Vernehmung in den Räumen der BG werden auf Antrag erstattet (§ 21 SGB X).