Hinterbliebene

Hinterbliebene, d.h. die Witwe/der Witwer und die Waisen, erhalten eine Beihilfe und, wenn der Tod des Versicherten Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit war, Sterbegeld, Erstattung der Überführungskosten und Hinterbliebenenrenten.

Mit Wirkung vom 01.01.2005 hat der Gesetzgeber den Kreis der Berechtigten nun um die eingetragenen Lebenspartner von Versicherten erweitert.