Erwerbsfähigkeit

Die Gewährung einer Rente an den Versicherten hängt u.a. von der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab. Diese wird ärztlich aufgrund der Verletzungsfolgen nach Erfahrungssätzen festgesetzt. Im Regelfall wird erst dann eine Rente gewährt, wenn eine MdE von 20 vom Hundert erreicht wird - unabhängig davon, ob es wegen der Unfallfolgen tatsächlich zu einer Lohnminderung kommt.