Bescheid
Bescheid nennt man einen schriftlichen Verwaltungsakt, der durch die Berufsgenossenschaft zum Beispiel im Wege der förmlichen Feststellung durch den Rentenausschuss erlassen wird. Der Bescheid muss mit einer Begründung versehen sein, in der die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen sind, die die Berufsgenossenschaft zu ihrer Entscheidung bewogen haben.
Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die BG bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
Jeder Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung haben für den Fall, dass der Betroffene Widerspruch einlegen möchte. Fehlt die Rechtsbehelfserklärung, verlängert sich die Frist, binnen derer gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden kann, von einem Monat auf ein Jahr.
Unfallversicherung A-Z
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