Sicherheitsbeauftragter

Bestellung und Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

Der Unternehmer hat ab 21 Mitarbeitern Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten hängt von der Beschäftigtenzahl ab. Es sollten keine Mitarbeiter zu Sicherheitsbeauftragten berufen werden, die eine eigenständige Verantwortung besitzen, beispielsweise Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte. Es hat sich bewährt, auch in Betrieben mit weniger als 21 Mitarbeitern Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.

Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter, die in den normalen Arbeitsablauf integriert sind. Sie sollen direkt am Arbeitsplatz auf sicheres Verhalten ihrer Kollegen einwirken, haben aber keine Anordnungsbefugnis. Sie können u. a. folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Sie achten auf den Zustand der technischen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen.
  • Sie achten darauf, daß Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung benutzt werden.
  • Sie melden sicherheitstechnische Mängel an Vorgesetzte.
  • Sie informieren Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen.
  • Sie kümmern sich besonders um neue Mitarbeiter und Jugendliche.
  • Sie sind an Unfalluntersuchungen beteiligt.
  • Sie beseitigen - soweit möglich - Mängel selbst.


Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“.