Sicherheitsbeauftragter
Ab wie vielen Beschäftigten muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?
Der Bundestag hat im März 2026 eine Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte beschlossen. Bestehen besondere Risiken für Leben und Gesundheit, sind bereits ab 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Damit richtet sich die Bestellung künftig vor allem nach den konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb, nicht allein nach der Unternehmensgröße. Die Regelung tritt am 29. Mai 2026 in Kraft.
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Was sind die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten?
Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter, die in den normalen Arbeitsablauf integriert sind. Sie sollen direkt am Arbeitsplatz auf sicheres Verhalten ihrer Kollegen einwirken, haben aber keine Anordnungsbefugnis. Sie können unter anderem folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Sie achten auf den Zustand der technischen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen.
- Sie achten darauf, dass Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung benutzt werden.
- Sie melden sicherheitstechnische Mängel an Vorgesetzte.
- Sie informieren Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen.
- Sie kümmern sich besonders um neue Mitarbeiter und Jugendliche.
- Sie sind an Unfalluntersuchungen beteiligt.
- Sie beseitigen - soweit möglich - Mängel selbst.