Verletzungsartenverfahren

Das Verletzungsartenverfahren ist ein Bestandteil des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens.

Versicherte Personen, die eine der im Verletzungsartenverzeichnis aufgeführten Verletzungen erlitten haben, sind in speziell dafür zugelassenen Krankenhäusern zu versorgen. Dadurch soll eine bestmögliche Behandlung unfallverletzter Personen sichergestellt werden.

Das Verletzungsartenverzeichnis ist nach Schwere der Verletzung in Verletzungsartenverfahren (VAV) und Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) gegliedert.

Kliniken der Akutversorgung benötigen für die Behandlung von versicherten Personen je nach Verletzungsart eine entsprechende Zulassung nach Verletzungsartenverfahren oder Schwerstverletzungsartenverfahren. Alle BG Kliniken verfügen über Zulassungen für beide Verfahren.

Weitere Informationen sowie eine Kliniksuche der am Verletzungsartenverfahren oder Schwerstverletzungsartenverfahren beteiligten Kliniken finden Sie auf der Internetseite der DGUV Landesverbände.