Beweismittel

Die Berufsgenossenschaft ermittelt den Unfallhergang bzw. die arbeitstechnischen und medizinischen Voraussetzungen einer Berufskrankheit und z.B. die Leistungshöhe von Amts wegen. Zur Ermittlung des Sachverhalts kann die BG Auskünfte jeder Art einholen. Zulässige Beweismittel sind:

  • Beteiligte, Zeugen oder Sachverständige befragen
  • Urkunden und Akten beiziehen
  • Augenschein nehmen.