Private Bauhelferinnen und Bauhelfer

Bei einem privaten Bauvorhaben sind die eingesetzten Bauhelferinnen und Bauhelfer (z. B. Freunde, Familienangehörige, Bekannte etc.) unabhängig von der Dauer des Einsatzes und der Vergütung kraft Gesetzes gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert.

Ausnahmen können sich bei Gefälligkeitsleistungen ergeben.

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