Mini-Jobber

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Bruttoverdienstgrenze 450 Euro beträgt. Arbeitet ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 70 Arbeitstage bzw. drei Monate, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung und damit ebenfalls um einen Minijob.

Das Sozialgesetzbuch unterscheidet zwischen:

  • geringfügig entlohnten Minijobs
  • Minijobs in Privathaushalten
  • kurzfristigen Minijobs

Alle drei Minijobs sind für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (siehe unten).
Die Bundesknappschaft übernimmt mit ihrer Minijob-Zentrale den Einzug der Sozialabgaben sowie einer einheitlichen Pauschalsteuer und informiert zu allen Fragen zum Thema Minijobs.

Unfallschutz für Minijobber

Neben der Meldepflicht bei der Bundesknappschaft als einheitlicher Einzugsstelle besteht eine Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Sie kommt für die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten auf und wird nicht automatisch über die Minijob-Zentrale abgedeckt. Für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft sind die Berufsgenossenschaften die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, für die Landwirtschaft sind es die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und für die Beschäftigten der öffentlichen Hand die Unfallkassen. Für gewerblich Beschäftige heißt das also, der Arbeitgeber muss auch die Entgelte der Minijobber gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft im jährlichen Lohnnachweis aufführen. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen, teilweise auch regional gegliedert (Übersicht der Berufsgenossenschaften). Bei Fragen helfen aber auch gerne die Mitarbeiter der zentralen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung unter der Rufnummer 0800 6050404 weiter.

Privathaushalte

Bei Minijobs in Privathaushalten wird der zuständige Unfallversicherungsträger von der Bundesknappschaft automatisch informiert. Grundsätzlich ist hier die Zuständigkeit der Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der öffentlichen Hand gegeben.

Weitere Informationen zu versicherten Personen