Lohnnachweis

Der Lohnnachweis stellt die Grundlage für die korrekte Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung dar.
Gesetzlich sind Unternehmen mit Beschäftigten dazu verpflichtet nach Ablauf eines Kalenderjahres einen jährlichen elektronischen Lohnnachweis an den Unfallversicherungsträger zu übermitteln. Dieser muss Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, die Arbeitsentgelte sowie die hierfür geleisteten Arbeitsstunden enthalten. 

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