Prävention

Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben in erster Linie die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie
  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (= erweiterter Präventionsauftrag) und
  • für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.

Die Unfallverhütung hat für die gesetzliche Unfallversicherung Vorrang vor dem Ausgleich des Schadens. Darüber hinaus müssen die Unfallversicherungsträger auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen.

Sie erfüllen ihre Aufgaben durch

  • den Erlass von Unfallverhütungsvorschriften (UVVen), u.a. über ärztliche Untersuchungen der Versicherten und durch Maßnahmen, die der Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen hat. Die UVVen gelten auch für ausländische Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben.
  • Besichtigung und Beratung der Unternehmen durch Aufsichtspersonen (Technische Aufsichtsbeamte) und Überwachung der Durchführung der Unfallverhütung
  • Besichtigung und Beratung der Unternehmen durch Betriebsärzte des Arbeitsmedizinischen Dienstes
  • Bieten Ansprechpartner für Kleinbetriebe mit bis zu 20 Beschäftigten, die keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit haben und stattdessen die Betreuung im Unternehmermodell gewählt haben (praktische Hilfe bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen, Beratungen, welche Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erforderlich sind, welche Produkte sich eignen und wo man sie bekommt)
  • Schulung von Unternehmern, Versicherten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und anderen zu sicherheitsbewusstem Verhalten
  • Untersuchung von Unfällen
  • Ausbildung von Ersthelfern
  • Finanzierung von Fahrsicherheitstrainings für Vielfahrer