Baustelle anmelden

Unternehmen, die der BG BAU angehören, können uns über ihren Extranet-Zugang über anstehende Bauarbeiten bzw. Baustellen informieren. 

Die Meldung ist freiwillig, bietet für Sie aber eine Reihe von Vorteilen:

  • Sie erfahren, wo die drei nächstgelegenen Durchgangsärzte zu finden sind.
  • Die Lage der Baustelle sowie die Adressen der Durchgangsärzte werden in einer Karte dargestellt.
  • Sie haben die Möglichkeit, direkt einen Baustellenaushang mit den genannten Informationen (einschließlich Kartendarstellung) auszudrucken.
  • Weitere Meldungen an die BG BAU wie zum Beispiel der Betrieb hochziehbarer Personenaufnahmemittel (siehe DGUV Regel 101-005) oder Arbeiten in kontaminierten Bereichen (siehe DGUV Regel 101-004) können Sie direkt aus der Baustellenmeldung heraus durchführen.
  • Asbestsanierung: Meldung an die zuständige Behörde nach TRGS 519 
  • Druckluftarbeiten gemäß Druckluftverordnung