Baustelle anmelden
Unternehmen, die der BG BAU angehören, können uns über ihren Extranet-Zugang über anstehende Bauarbeiten bzw. Baustellen informieren.
Die Meldung ist freiwillig, bietet für Sie aber eine Reihe von Vorteilen:
- Sie erfahren, wo die drei nächstgelegenen Durchgangsärzte zu finden sind.
- Die Lage der Baustelle sowie die Adressen der Durchgangsärzte werden in einer Karte dargestellt.
- Sie haben die Möglichkeit, direkt einen Baustellenaushang mit den genannten Informationen (einschließlich Kartendarstellung) auszudrucken.
- Weitere Meldungen an die BG BAU wie zum Beispiel der Betrieb hochziehbarer Personenaufnahmemittel (siehe DGUV Regel 101-005) oder Arbeiten in kontaminierten Bereichen (siehe DGUV Regel 101-004) können Sie direkt aus der Baustellenmeldung heraus durchführen.
- Asbestsanierung: Meldung an die zuständige Behörde nach TRGS 519
- Druckluftarbeiten gemäß Druckluftverordnung